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Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung

Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland 1985

2. Aufl. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Mohn, 1985

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Die Umweltkrise und ihre Ursachen

2. Bisherige Lösungsversuche und Fehlentwicklungen

3. Das Ökologieproblem als ethische Herausforderung

4. Die christliche Botschaft von Schöpfung, Erlösung und Vollendung der Welt

5. Forderungen für ein neues Denken und Handeln

 

 

Vorwort

Gottes Schöpfung ist uns Menschen anvertraut, daß wir sie bebauen und bewahren. Nehmen wir jedoch diese Verantwortung in genügender Weise wahr? Belasten wir nicht Natur und Umwelt häufig in verantwortungsloser Weise oder scheitern wir auf Grund von Kurzsichtigkeit und Unwissenheit trotz guten Willens an unserer verantwortlichen Aufgabe?

Christen haben mehr und mehr erkannt, wie sehr die Fragen unserer Umwelt vor allem auch weltanschauliche, kulturelle und religiöse Aspekte umfassen. Bei der Schonung von Tieren, Pflanzen und natürlichen Lebensbedingungen geht es immer zugleich auch um die Wahrnehmung unserer Verantwortung vor Gott dem Schöpfer.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz wenden sich in dieser wichtigen Frage mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit. Sie machen deutlich, daß Verantwortung für die Schöpfung Gottes in rechter Weise wahrgenommen werden muß. Die Erklärung konzentriert sich auf Grundfragen des Naturverständnisses, des Menschenbildes und vor allem auf die biblische Schöpfungstheologie. Darum will sie vor allen Dingen die Christen selbst ansprechen.

Die Bedrohung der Natur und Umwelt beunruhigt viele Menschen in hohem Maße. So ist auch die Diskussion über diese Fragen von tiefen Gegensätzen bestimmt. Die Sorge um mögliche weitere Gefährdungen oder unzureichende Abhilfen hat Mauern des Unverständnisses geschaffen, die Trennungen und Konflikte mit sich bringen. Die gemeinsame Erklärung will an die biblischen Aussagen über die Schöpfung Gottes erinnern und auf ihre Aktualität hinweisen. Sie wirbt für eine nüchterne, aufgeschlossene und sachliche Diskussion. Die Bewältigung der Umweltprobleme ist eine gemeinsame Aufgabe, die bei allen eine Veränderung des Verhaltens und ein neues Denken verlangt.

Hannover und Köln, den 14. Mai 1985

Joseph Kardinal Höffner
Vorsitzender der
Deutschen Bischofskonferenz

Landesbischof D. Eduard Lohse
Vorsitzender des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland

 

1. Die Umweltkrise und ihre Ursachen

1.1 Die verbreitete Sorge um die Umwelt

(1) Die Fortschrittsgläubigkeit und die unbekümmert anspruchsvolle Lebenseinstellung, die in den sechzigerjahren vorherrschten, sind seit etwa zwei Jahrzehnten sichtlich im Schwinden begriffen. Keiner von uns kann der Erkenntnis heute noch bewußt ausweichen, daß wir durch Umweltzerstörungen bedroht sind, die einen regionalen oder globalen- Kollaps herbeiführen könnten. Die Gefahr erscheint vielen bedrohlicher als je zuvor. Zwar haben Staat und Gesellschaft mit ihren Bemühungen durchaus erste Erfolge darin erzielt, die akuten Gefährdungen in den Griff zu bekommen. Zwar sind die Anstrengungen der Wirtschaft, die Schadstoffbelastungen der Umwelt drastisch zu reduzieren, eindrucksvoll. Zwar haben viele Alarm geschlagen: Wissenschaftler und Publizisten, Bürgerinitiativen und Projektgruppen, Verbände und politische Parteien, eine Reihe von anderen Organisationen und Institutionen, nicht zuletzt einzelne einsatzfreudige Mitbürger. Aber dennoch nimmt die Schadensentwicklung ihren Fortgang.

(2) Grundprobleme der Umweltkrise, für die die privaten Verbraucher ebenso verantwortlich sind wie Staat und Wirtschaft, bleiben weiterhin ungelöst: Lärmbelästigung, Belastung von Luft und Wasser, giftige Nebenprodukte in verschiedenen Industriezweigen, ihre Ablagerung im Boden, Giftstoffe selbst in biologisch erzeugten Nahrungsmitteln, die Gefährdung pflanzlichen wie tierischen Artenreichtums, unnötiges Leiden von Tieren in Forschung und Massentierhaltung, Vergeuden von Rohstoffen und Energievorräten ohne Sinn für sparsames Wirtschaften. Augenfälliges Warnzeichen einer unheilvollen Entwicklung ist das Baumsterben.
Die Länder der Dritten Welt sind von der Umweltkrise nicht ausgenommen: Die Ausbreitung der Wüsten in Afrika, der rasche Rückgang der Waldbestände in Nepal und Indien mit der Folge starker Bodenerosion und die konzentrierte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Plantagenwirtschaft sind besonders in den letzten zehn Jahren in ihren quantitativen und qualitativen Folgen erkennbar geworden. Es gibt vielfältige Beziehungen zwischen den Belastungen der Umwelt in Europa und der Dritten Welt, ihre Wechselwirkungen verschärfen die Gesamtsituation erheblich.

(3) Die gegenwärtig auftretenden Belastungen und Schäden lassen sich etwa so kennzeichnen:

  • Kaum oder überhaupt nicht regenerierbare Naturgüter werden vergeudet;
  • natürliche Lebensgrundlagen werden zum Schaden der Gesundheit beeinflußt, ökologische Zusammenhänge werden durch (nur scheinbar) begrenzte Eingriffe zerstört;
  • die Industriegesellschaft begünstigt das Entstehen äußerst labiler und damit auch politisch instabiler Räume unterschiedlicher Lebensqualität in regionalem, nationalem und globalem Ausmaß: Industrieländer und Rohstoffländer, industrielle Ballungsräume einerseits und agrarische Vorranggebiete wie Schonräume andererseits.

(4) Umweltbelastungen und auch Umweltkatastrophen hat es zwar schon immer gegeben, doch bestehen zwischen der jetzigen Entwicklung und früheren Phasen entscheidende Unterschiede:

  • Ausmaß und Intensität der Eingriffe in natürliche Wirkungszusammenhänge sind bedrohlich angestiegen;
  • die dadurch ausgelösten Prozesse gewinnen rasant an Schnelligkeit;
  • Anzahl und Konzentration von Giftstoffen nimmt ständig zu;
  • der Entscheidungsspielraum für ökologisches Handeln wird immer enger eingegrenzt.

In der Konsequenz ist die Existenzgrundlage jeglicher Kreatur bedroht.

(5) Die Gefahr, daß der Mensch selbst schließlich Opfer der unheilvollen Entwicklung wird, ist nicht länger zu übersehen. Er selbst hat den Schadenskreislauf durch einen zuerst naiven, dann rücksichtslosen Umgang mit der Natur, durch kurzsichtige Interessen und unbesonnenes technisches Verhalten in Gang gesetzt, jetzt muß der Mensch sich selbst als Urheber und Betroffener in einem erkennen. Der Preis, den die Mehrheit für die Erfolge des Fortschritts zuzahlen hat, ist zu hoch geworden.

1.2 Auf der Suche nach Ursachen und Verantwortlichen

(6) Es ist keineswegs einfach, sich ein zutreffendes Bild aller Belastungen und Schädigungen der Natur zu verschaffen. Einerseits liegen sie offen zutage, andererseits werden tiefgreifende Beeinträchtigungen verdrängt oder übersehen; manche Umweltprobleme mögen dagegen bewußt überzeichnet werden. Deshalb ist es entsprechend schwierig, Ursachen und Verantwortliche zu benennen. Zudem ist die Diskussion in diesem Problemfeld vorbelastet durch Unsachlichkeit, durch überzogene Polemik ideologische Fixierung, Verharmlosung und Intoleranz.
Als Gründe der Problematik lassen sich vor allem weltanschauliche, strukturelle, konzeptionelle, sozialpsychologische und moralische Ursachen benennen. Eine derartige Aufzählung enthält keine Rang- und Reihenfolge. jeder mag selbst beurteilen, wie weit er für die Ursachen mitverantwortlich ist.

1.2.1 Weltanschauliche Ursachen

(7) Ursache menschlichen Versagens in der Umweltkrise dürften vor allem unzureichende Grundeinsichten sein, so z. B.

  • ein Naturverständnis, das den Menschen in falscher Weise in den Mittelpunkt stellt, die Natur bloß als Objekt betrachtet, menschliche Fähigkeiten zur Erhaltung natürlichen Lebens überschätzt und den Eigenwert der Natur nicht wahrnimmt;
  • ein Verständnis von der Technik, die mit mechanistischen Vorstellungen in die Natur eingreift und die Nebenwirkungen nicht beachtet; zugleich auch eine generelle Technikfeindlichkeit, die auch naturnahe technische Möglichkeiten verkennt und angepaßte technische Lösungen behindert;
  • eine Fortschrittsgläubigkeit, die auf die Lösbarkeit eines jeden Problems vertraut, den Zielkonflikt zwischen technischem Fortschritt und bewahrender Naturnähe aber nicht wahrnimmt, und ökologische Schäden zugunsten ökonomischen Wirtschaftens und industriellen Wachstums bedenkenlos in Kauf nimmt;
  • eine ethische Verunsicherung, aufgrund deren Ehrfurcht vor allem Lebenden, Demut, Rücksichtnahme und Problembewußtsein nicht mehr den ihnen gebührenden Rang einnehmen.

1.2.2 Strukturelle Ursachen

(8) Umweltschäden gehen auch auf strukturelle Unzulänglichkeiten zurück. Nicht nur jeder einzelne, auch Verantwortliche in Politik und Wirtschaft, Instanzen und Organisationen stoßen oft genug auf eng begrenzte Handlungsmöglichkeiten.
Hier sind besonders zu nennen:

  • Die Komplexität der Probleme, die es meist nur interdisziplinär versierten Fachleuten bei internationaler Zusammenarbeit ermöglicht, die Zusammenhänge zu erfassen;
  • der Zwang der Verantwortlichen in einer repräsentativen Demokratie zu raschem Erfolg und politischem Pragmatismus;
  • die eng begrenzten Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung; sie führen zu unkoordiniertem Umgang mit unterschiedlichen Naturgütern bei zugleich verstärkt miteinander konkurrierenden Nutzungsinteressen;
  • die oft unzureichenden finanziellen Möglichkeiten für die notwendigen, außerordentlich hohen Investitionen für Ausweichtechnologien;
  • die Kollision mit anderen dringenden gesellschaftlichen Erfordernissen, die hohe Investitionen und erhebliche Anstrengungen notwendig machen, wie etwa die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit.

1.2.3 Konzeptionelle Ursachen

(9) Paradoxerweise ist es nicht immer nur die Verantwortungslosigkeit, sondern oft gerade der bewußte Wille zu größerer Verantwortung und raschen Handlungserfolgen, der einer Lösung oder zumindest Minimierung von Umweltproblemen entgegensteht. Die Hände der Verantwortlichen scheinen gebunden. Hier sind besonders zu nennen:

  • Zielkonflikte, z. B. zwischen Arbeitslosigkeit und Umweltschonung und einseitige Prioritätensetzungen;
  • unterschiedliche Interessen und Verpflichtungen, so der Zweck der Betriebe, Erträge zu erwirtschaften und die Wettbewerbsfähigkeit am Markt um jeden Preis zu erhalten und andererseits die unausweichlich notwendige Umweltvorsorge;
  • das konsequente Festhalten an mancher umweltpolitischen Strategie, das sich nicht selten erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung als Fehlleistung erweist, die ihrerseits neue Umweltprobleme verursacht.

1.2.4 Sozialpsychologische und moralische Ursachen

(10) Nicht nur Unwissenheit und Überforderung spielen eine ursächliche Rolle beim Zustandekommen von Umweltproblemen. Wir müssen davon ausgehen, daß sich Menschen auch willentlich (wenn auch nicht immer wissentlich) ihrer Verantwortung entziehen und notwendigen Lösungen verweigern. Hier sind zu nennen:

  • Eine kollektive Verdrängung der Umweltprobleme aus dem Bewußtsein, die von Verharmlosung, Nicht-Wahrhaben-Wollen und Nicht-Verstehen-Wollen gekennzeichnet ist;
  • ein Anspruchsdenken, das an Lebensgewohnheiten und Standards als "Besitzständen" festhält und einseitig auf Lustgewinn angelegt ist;
  • eine Trägheit und Bequemlichkeit, die Lernbereitschaft und alternative Lebensmöglichkeiten ausschließt und bei der Problemlösung den Weg des geringsten Widerstands und der "billigsten" sowie der spätesten Lösung geht;
  • Machtmissbrauch, politische Konflikte, die die Lösung von Umweltproblemen verhindern, oder militärische Konflikte, die in bewaffneten Auseinandersetzungen zu größten Umweltzerstörungen führen;
  • kriminelle Umweltdelikte, die entsprechend verfolgt und geahndet werden müssen.

1.3 Ein gemeinsames Wort der Kirchen

(11) Diese Einsichten und Erfahrungen sollten für uns alle Anstoß genug sein, das Verhältnis von Mensch und Natur von Grund auf zu überdenken und nach einem verantwortlichen Umgang mit unserer Umwelt zu fragen. Bloße Kurskorrekturen reichen längst nicht mehr aus. Wir müssen einsehen lernen, daß hinter der Umweltkrise letztlich unsere eigene Krise und unsere Unfähigkeit steht, in rechter Weise Verantwortung zu übernehmen.
Die Bemühungen um technische Lösungen haben die anstehenden Probleme nicht bewältigt. Unser technisches Potential ist gigantisch, aber unsere Fähigkeiten auf moralischem, kulturellem und geistigem Gebiet sind ungleich geringer. Wir haben die Produkte, die Herstellungsverfahren, die Erträge, die Getreidesorten und Zuchttiere "verbessert". Aber haben wir auch uns selbst verbessert? Wir verfügen über große Möglichkeiten, und dennoch gehen wir schweren Gefährdungen entgegen, wenn wir uns im Umgang mit der Natur nicht selbst ändern.

(12) In dieser Krise wird deutlich, wie sehr wir es versäumten, die Natur als Haushalter Gottes zu verwalten. Deshalb steht die Kirche vor der Aufgabe, unsere Verantwortlichkeit vor Gott deutlich auszusprechen und an das biblische Verständnis vom Menschen und der Schöpfung zu erinnern. Auch die Kirchen verfügen nicht über Patentlösungen und beanspruchen in fachlichen Fragen keine spezielle Kompetenz. Aber sie vermögen zu grundlegenden anthropologischen und religiösen Aspekten im Umgang mit der Natur Stellung zu nehmen und unsere menschliche Verantwortung deutlich zu machen. Sie können die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Umorientierung aufzeigen, dafür Beurteilungsmaßstäbe benennen und so ihren Teil zu einer Besserung der gegenwärtigen kritischen Situation beitragen. Sie können außerdem deutlich machen, daß die Lösung der Umweltprobleme eine gemeinsame Aufgabe ist, zu der alle Kräfte der Gesellschaft kooperativ beitragen müssen. Die harten Auseinandersetzungen um strittige Umweltfragen machen den Dienst der Versöhnung und Vermittlung nötig.

2. Bisherige Lösungsversuche und Fehlentwicklungen

2.1 Überblick: Entwicklung der Schäden rascher als die Schutzmaßnahmen

(13) Die Geschichte des Natur- und Umweltschutzes weist beachtliche Erfolge auf; sie ist eine Geschichte menschlicher Einsichtsfähigkeit -zugleich aber auch eine Geschichte der Fehler, der Versäumnisse und des Versagens. Sie ist durchaus bestimmt von Ideen, Konzeptionen, Wert- und Zielvorstellungen; noch stärker gekennzeichnet aber ist sie vom Zwang zum Handeln angesichts der schnellen Zunahme der Schäden.

(14) Raubbau an der Natur wurde auch in großem Maße bereits in Antike und Mittelalter betrieben. Im Gefolge der rasant fortschreitenden Industrialisierung und des raschen Wachstums der Weltbevölkerung jedoch nahm er Ausmaße an, die in ihren Wirkungen für jedermann sichtbar und spürbar wurden und Gegenmaßnahmen notwendig machten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es zu einer ungeheuren Beschleunigung der Belastung unserer natürlichen Umwelt. Die Kurven des Bevölkerungszuwachses, des Energiebedarfs und der industriellen Produktionsausweitung gingen gleichzeitig mit der Verschmutzung von Gewässern und Luft (Phosphor, Schwermetalle, Schwefeldioxyd u. a.) nach 1950 weltweit steil nach oben, wenngleich es regional durch Umweltschutzbemühungen ab1970 zu deutlichen Abmilderungen kam. Gleichermaßen ansteigend verarmte die Biosphäre. Tier- und Pflanzenarten, teils durch Fang und Jagd ausgerottet, teils durch Vernichtung ihrer Lebensräume zum Tode verurteilt, starben und sterben in einem Maße aus wie nie zuvor in der Geschichte. Solchen Entwicklungen ist mit der ursprünglichen "Naturschutzromantik" nicht beizukommen. Die Bewältigung unserer Umweltkrise wird zu einem zentralen Thema unseres Lebens - und Überlebens.

2.2 Hauptrichtungen in der Geschichte des Umweltschutzes

(15) Drei Hauptrichtungen des Natur- und Umweltschutzes sind für bestimmte Phasen der Umweltschutzgeschichte kennzeichnend: Der herkömmliche Naturschutz (etwa seit 1880), das umfassendere ökologische Engagement (etwa seit Mitte der sechziger Jahre) und der neuere pragmatische Umweltschutz als eigenständiger Ansatz (etwa seit 1970). Diese hauptsächlichen Richtungen lösen einander jedoch nicht einfach historisch ab, sondern bestehen bis heute (mit Akzentverschiebungen) nebeneinander fort.

2.2.1 Der herkömmliche Naturschutz

(16) Der traditionelle Naturschutz, der als politisch wirksame Bewegung gegen Ende des 19. Jahrhunderts beginnt, legt entscheidende Grundlagen für den heutigen Umweltschutz. Naturschutz wird hier zunächst als Objektschutz ("Denkmalschutz") verstanden, als Schutz von besonderen Naturreservaten, Naturdenkmälern und Landschaften. Natur wird als Kulturgut gesehen. Eine besondere Bedeutung haben dabei Vorstellungen von Heimat, Kulturerbe, Naturreichtum, Erholung, und auch Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, z. B. für die Erholung der Menschen. Der herkömmliche Naturschutz konzentriert sich zunächst auf Flächenschutz und Artenschutz, entwickelt aber auch bereits früh umfassende Konzepte der Landesverschönerung und Landschaftspflege. Diese weitsichtigen Perspektiven setzen sich aber nicht in genügender Weise durch, sie sind später verflacht und reduziert worden. Es kommt zu zahlreichen Gründungen von Naturschutzvereinen, Wander- und Heimatvereinen, Verschönerungsvereinigungen und Schutzgemeinschaften. Der Wirkung solcher Zusammenschlüsse ist es mit zu danken, daß staatliche Stellen ihre Aufgabe erkennen und zuständige Behörden schaffen.

(17) Neben den vielen Verdiensten sind heute freilich auch die Grenzen derartiger Ansätze sichtbar: Herkömmlicher Naturschutz vertrat lediglich einzelne Schutzanliegen und duldete zugleich die fortschreitende Belastung der Landschaften neben den Schutzräumen. Zumeist verkannte man das Ausmaß der Bedrohungen. Als naturgefährdend wurden vor allem gewisse Verhaltensweisen und menschliche Unsitten betrachtet, weniger jedoch die übergreifenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge gesehen. Da man mit Hilfe des Naturschutzes Vorhandenes möglichst unverändert erhalten wollte, war auch, dem Stand der Erkenntnis entsprechend, die Zielsetzung relativ eng begrenzt, man begnügte sich mit der Schaffung von Reservaten. Genauere Kenntnisse der ökologischen Gesetzmäßigkeiten waren kaum vorhanden, den organisatorisch technischen Möglichkeiten waren Grenzen gezogen.

2.2.2 Das umfassendere ökologische Engagement

(18) Etwa seit Mitte der sechziger Jahre tritt neben den traditionellen Naturschutz ein mehr ökologiepolitisches Verständnis. Dieses Engagement geht weniger von Parteien, politisch Verantwortlichen und staatlichen Institutionen aus, als vielmehr von Betroffenen und Gruppen, die sich dafür einsetzen, und strebt eine Gesamtkonzeption des Umweltschutzes an. Umfassend ist dieses Engagement insofern, weil es nicht nur biologische und landespflegerisch-ökologische Aspekte verfolgt, sondern sich um gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge bemüht und das Prinzip einer umfassenden 'Vernetzung" erkennt. Charakteristisch für diese Bestrebungen sind die Wertbegriffe, die hier in den Vordergrund gerückt werden: Gerechtigkeit, Unversehrtheit, sogar Frieden. Man propagiert Güter wie Leben, Gesundheit, Artenreichtum, setzt sich für Tugenden wie Bescheidenheit, Sparsamkeit und Natürlichkeit ein und engagiert sich für Vorsorge, Pflege, Fürsorge und Schutz.
Diese Richtung. wird getragen von einzelnen Vertretern der Wissenschaft (Landespflegern, Ökologen, Biologen, Futurologen, Theologen und Sozialethikern), Publizisten, politisch aktiven Bürgern in Parteien, Verbänden und Initiativen, aber auch von Anhängern einer "alternativen Subkultur". Kennzeichnend sind hier vor allem die engagierten Gruppen, angefangen von traditionsreichen Verbänden bis zu Bürgerinitiativen unserer Tage.

(19) Diese engagierten Ökologen haben mit ihren pessimistischen Prophezeiungen häufig Recht behalten. Inzwischen haben das eine breite Öffentlichkeit und der Gesetzgeber, wenn auch zeitlich verzögert, bestätigt. Es wurde deutlich, daß nicht selten hinter mancher Voreingenommenheit und ideologisch bestimmten Akzenten eigenwilliger Gruppen eine entscheidend wichtige Teilwahrheit und damit eine realistische Schadeneinsicht lag.

(20) Freilich werden auch Grenzen dieses Ansatzes deutlich:

  • Oft werden naturwissenschaftliche Einsichten, die empirische Erkenntnisse sind, unmittelbar in Wertpositionen und ethische Handlungsmaximen umgesetzt; aus Beschreibungen von Tatbeständen werden ethische und politische Forderungen; Zielkonflikte der handelnden Politik und die realpolitischen Bedingungen werden verkannt.
  • Gelegentlich werden allzu radikale Schlußfolgerungen gezogen, wie z. B. der Ruf nach prinzipieller Ablösung der Industriegesellschaft.
  • Mitunter verfällt man auch unlogischen Schlußfolgerungen und erhebt den Schutz des "empfindlichsten Lebewesens" zu einem ausschließlichen Maßstab, an dem sich die Ökologiepolitik in ihrer Gesamtheit orientieren soll.
  • Ökologiefragen werden nicht selten mit weltanschaulichen Prämissen überfrachtet. Die Argumentationen sind verschiedentlich von Antiinstitutionalismus, Technikfeindlichkeit und Überbetonung der "Gruppe" bestimmt; gegenwärtige Herrschaftsverhältnisse werden einseitig in die Überlegungen mit einbezogen. Manche wiederum machen die private Verfügungsmacht über Produktionsmittel als eine Hauptursache für die Umweltbelastungen verantwortlich; Zentralverwaltungswirtschaft und klassenlose Gesellschaft werden als "naturnäher" ausgegeben.
  • Vielfach erliegt man der Gefahr, weit ausgreifende theoretische Gesamtforderungen zu erheben, die keine Realisierungschancen haben. Nicht selten schlägt die dramatische Beurteilung der Entwicklung in eine pessimistisch-apokalyptische Sicht um, die von Resignation und Hoffnungslosigkeit gekennzeichnet ist.

2.2.3 Der pragmatische Umweltschutz als eigenständiger Ansatz

(21) Als Folge des wachsenden Problemdrucks entsteht (seit etwa 1970) ein pragmatischer Umweltschutz, der mit Gesetzen, Maßnahmen und Planungen auf praktische Abhilfe zielt. Das Anliegen dieser Art von Natur- und Umweltschutz ist nicht mehr primär an Naturschönheiten und -denkmälern orientiert, es geht vielmehr um reine "Schutzmaßnahmen". Die Vertreter dieses Ansatzes sind sich der Notwendigkeit eines Kompromisses zwischen Ökologie und Ökonomie bewußt und betreiben überwiegend Schadensminderung bzw. Belastungsminimierung (Festsetzung von Obergrenzen der Belastung, Auflagen für die Industrie, Ausgrenzung von Schonräumen, Förderung von Einzelprojekten zur Erprobung alternativer Technologien u. a. m.), wobei Kompromisse zwischen Ökonomie und Ökologie gesucht werden.
Zu solchen Maßnahmen der Verantwortlichen in Kommunen und Staat kommt es vorwiegend durch den Druck der Naturschutzverbände, der Öffentlichkeit, der Basis politischer Parteien, von einzelnen Wissenschaftlern und aus der staatlichen Administration. Es fällt besonders auf, wie sehr hier die Anstöße aus der Bevölkerung kommen, die den Staat und die Kommunen zum Handeln drängen.

(22) Freilich werden auch die Grenzen und wunden Punkte dieser Umweltpolitik deutlich:

  • Obwohl viele getroffene Maßnahmen notwendig und nützlich waren, wird dennoch ihre Engführung sichtbar. Sie beschränken sich auf die Schadensminimierung, Belastungsminderung, Erhaltung der Lebensgrundlagen und Schaffung verträglicher Umweltbedingungen für die Bevölkerung im Sinne einer „Gesundheitspolitik“. Weiterführende Zusammenhänge bleiben wegen des Zwangs zum kurzfristigen Erfolg zunächst meist außer Betracht, nicht zuletzt auch wegen eng begrenzter Kompetenzen.
  • Die Maßnahmen folgen einem zu engen "Nutzen- und Schadensdenken" (ohne Verständnis für die Eigenbedeutung und den Eigenwert der Natur).
  • Die Schutzgesetze und Verordnungen geben betont pragmatischen Ansätzen den Vorrang (möglichst keine Maßnahmen zum Nachteil der Wirtschaft). Nicht selten erweisen sie sich als bloße Verschiebung des Problems.
  • Die umweltpolitischen Schutzgesetze und Verordnungen lassen neben umweltentlastenden Maßnahmen (Detergenziengesetz, Luftreinhaltungsgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Altölgesetz, Fluglärmgesetz u. a.) zugleich den Ausbau von Maßnahmen zu, die mit weiteren Umweltbelastungen verbunden sind (Verkehrsnetz, Kernkraftwerke, Flurbereinigung, Flußbegradigung u. a.).
  • Zwischen den weitreichenden und fortschrittlichen Zielvorstellungen in den Präambeln und Grundforderungen der Gesetze und der tatsächlichen Anwendungsrealität besteht ein unverkennbares Mißverhältnis. Ökologische Auflagen werden in der täglichen Entscheidungspraxis durch Bund, Länder, Gemeinden und Fachressorts bei konkreten Großvorhaben häufig ignoriert.
  • Als beschwerlich erweist sich auch die Vielzahl der Ausnahmemöglichkeiten ("Landwirtschaftsklausel" im Bundesnaturschutzgesetz, extensive Anwendung der Härteklausel des Abwassergesetzes, Einfügung einer Abwägungsklausel in das Bundesemissionsgesetz).
  • Immer wieder werden Maßnahmen durch die rasch voranschreitende Entwicklung und durch den späten Erlaß der Gesetze und Verordnungen überholt.

2.3 Der Beitrag der Kirchen zur Umweltschutzdiskussion

(23) Zu den früheren Naturschutzbemühungen und späteren konkreten Umweltschutzmaßnahmen des Gesetzgebers wurden aus den Kirchen durchaus Beiträge geleistet, sie gingen jedoch von Einzelpersönlichkeiten und Einzelgruppen aus. Seit Mitte der sechziger Jahre in der evangelischen Kirche und seit Anfang der siebziger Jahre in der katholischen Kirche ist jedoch der kirchliche Beitrag zur allgemeinen Umweltschutzdiskussion deutlich gewachsen. In kirchlichen Initiativen und Verbänden, theologischen Fakultäten, Instituten und Akademien, Kirchenkreisen und -gemeinden, schließlich auch in den Kirchenleitungen melden sich verstärkt deutliche Stimmen zu Wort. Meilensteine dieser Diskussion sind die Ratserklärung der EKD zur Energiediskussion (1977) sowie die EKD-Landwirtschafts-denkschrift (1984), die Erklärungen von Gliedkirchen der EKD und Regionalbeschlüsse zur Kernenergiefrage (1977), Äußerungen der Römischen Bischofssynode im Rahmen des Dokumentes "Die Gerechtigkeit" (1971), die Ausführungen von Julius Kardinal Döpfner als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz Zur Zukunft der Menschheit und den Bedingungen für ein künftiges Leben" (1974), die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz "Zukunft der Schöpfung, Zukunft der Menschheit" (1980) und die Erklärungen von einzelnen Bischöfen sowie regional kirchliche Verlautbarungen, die durch aktuelle Vorfälle veranlaßt waren. Andererseits beteiligten sich engagierte Christen auch an Kundgebungen und Demonstrationen und setzen sich zum Beispiel an Großbaustellen auf spektakuläre Weise ein, was in der kirchlichen Öffentlichkeit nicht immer unumstritten blieb. Dabei sind nicht selten die Grenzen zwischen persönlichen Überzeugungen und des der Kirche und ihrem Auftrag möglichen Engagements verwischt worden.

(24) In theologisch-wissenschaftlichen Beiträgen und kirchenamtlichen Erklärungen werden anthropologische Grundnormen in das Gespräch eingebracht. Die katholische Erklärung akzentuiert den Eigenwert der Natur ("Vorrang des Seins vor dem Nützlichsein"), die Stellung des Menschen zur Natur ("Der Mensch ist nur mit den Geschöpfen da") und zeigt Kriterien für dringende Einzelfragen auf (Erhaltung der Artenvielfalt, strenge Bedingungen für die Erlaubtheit der Kernenergie u. a. m.).
In bezeichnender Weise wird dieses Anliegen der Kirchen deutlich, einen vor allem grundsätzlichen Beitrag zur Umweltdiskussion zu leisten, wenn der Rat der EKD erklärt: "Die in der Krise der Energiepolitik begründete Gefährdung der Menschheit ist viel umfassender und tiefgreifender, als daß sie allein materiell beschrieben werden dürfte." Der Rat weist darauf hin, daß die Menschen an Grenzen gestoßen sind, die ein grundlegendes Umdenken in politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen notwendig machen.

(25) Ein nicht zu unterschätzender Einfluß auf die Umweltdiskussion geht von der theologischen Wissenschaft aus, die das traditionelle, christliche Naturverständnis befragt, den Eigenwert der Natur unterstreicht und Kriterien für christliche Ethik und den Umgang mit der Natur entwickelt („Mitkreatürlichkeit" u. a.). Besonders bedeutsam für das ökumenische Gespräch ist die immer stärkere Öffnung evangelischer Theologie für die Schöpfungstheologie und naturale Vorgegebenheiten.
Jedoch mit Ausnahme von Einzelpersönlichkeiten und der katholischen Erklärung von 1980 war es Kirche und Theologie bis jetzt nicht möglich, in der Umweltdiskussion eine weithin anerkannte theologische Aussage abzugeben und zu einer Geschlossenheit der kirchlichen Haltung zu kommen. Kirchliche Äußerungen und Positionen sind vielfach vorhanden. Aber den angestrengten Bemühungen um Gemeinsamkeit und um die Aufnahme von Impulsen aus den Gemeinden war selten Erfolg beschieden. Häufig erlag man der Gefahr, sich auf Einzelfragen der ökologischen Tagespolitik auszurichten und zu wenig die christlichen Grundfragen anzusprechen, oder aber sich mit der Beschreibung von Problemen zu begnügen.

3. Das Ökologieproblem als ethische Herausforderung

(26) Da die tiefgreifende Umweltkrise nicht ein blindes Geschick, nicht eine Naturkatastrophe wie einst die Eiszeiten ist, sondern am Versagen des Menschen liegt, ist die Frage unausweichlich: An welchen Normen muß sich der Mensch orientieren, um sich der Verantwortung für das Leben und Überleben der Menschheit und für die Wahrung seines natürlichen Lebensraumes Erde in allem Ernst zu stellen? Diese dringliche Frage der heutigen Menschheit, insbesondere der Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft, richtet sich an die Adresse der Ethik. Seit alters her sehen es Christentum und Kirche als ihre ureigene Pflicht an, ethische Normen mit zu erschließen, die nicht allein gläubigen Christen, vielmehr jedem Menschen in ihrer Plausibilität einleuchten können und so einen breiten Konsens über die Grenzen der Weltanschauungen hinweg ermöglichen.

3.1 Die ethischen Schlüsselfragen nach verantwortlichem Handeln

3.1.1 Wer ist verantwortlich?

(27) Die Frage nach dem Subjekt der Verantwortung, dem Verantwortungsträger, ist eine Schlüsselfrage für die Erhaltung der Erde und des Lebens. Zumeist haben wir es mit komplexen Entwicklungen und schwer durchschaubaren Ursachenzusammenhängen zu tun, mit einer Vielzahl von verursachenden Faktoren, die noch dazu nicht allesamt in der Gegenwart zu suchen sind. Die Schwierigkeiten, den jeweiligen Verantwortungsträger eindeutig zu identifizieren, sind meist groß. Verantwortung trägt jeder, der Verursacher bzw. Mitverursacher von Wirkungen und Schäden ist. Er hat die Verpflichtung, für vernünftige Erhaltung, Sachwaltung und Fürsorge einzutreten.

(28) Die Frage nach der Verantwortlichkeit geht über den Zusammenhang von Ursache und Wirkung hinaus. Verantwortung ist stets personale Verantwortung des mündigen Subjekts. Sie bedeutet die Pflicht zu einem richtigen Handeln, für das Rechenschaft abzulegen ist. Obwohl es eine Verflochtenheit der Verantwortungszusammenhänge gibt und durchaus auch ein gemeinsames Schuldigwerden, nimmt die Verantwortung dennoch immer den einzelnen in die Pflicht und fordert von ihm Rechenschaft. Sie betrifft den Amtsträger und Einflußreichen in besonderem Maße. Sie betrifft den mündigen Bürger in seinem privaten Lebensbereich ebenso wie in seinen Möglichkeiten politischer Beteiligung. Verantwortung ist deshalb mehr als nur Zuständigkeit oder "Haftung". Ihr Anspruch betrifft den einzelnen in seinem Gewissen und seiner Lebensführung.

3.1.2 Wofür sind wir verantwortlich?

(29) Der heutigen Menschheit ist eine ungleich größere Verantwortung aufgetragen als früheren Generationen. Dies ist schon an der Bilanz der aufgetretenen und der drohenden Schäden für unsere Lebenswelt abzulesen. Das neue Wort Ökologie bezeichnet die umfassende Aufgabe: Wie kann die Erde ein "Haus" (das griechische Wort oikos bedeutet Haus) bleiben und werden, in dem alle heute und morgen lebenden Menschen ihrer Würde entsprechend wohnen können? Mehr noch: Dieser Auftrag schließt. auch die Sorge um die Tier- und Pflanzenwelt sowie die anorganische Natur ein, die es nicht nur in ihrem unmittelbaren Nutzen für Leben und Gesundheit des Menschen zu erhalten gilt, sondern auch in ihrem Artenreichtum und ihrer Schönheit.

(30) Dieser umfassenden Sorge muß sich die heutige Menschheit stellen. Das beinhaltet eine neue Qualität von Verantwortung, die alles Bisherige übersteigt. Weil allein der Mensch inmitten aller Weltwesen in der Lage ist, für die Sicherung der Zukunft Sorge zu tragen, hat er auch die Pflicht dazu. Die Menschheit muß ihr Tun, das tiefer und langfristiger als früher in das Naturgeschehen eingreift, wie auch ihr Unterlassen, das folgenschwerere Versäumnisse als früher nach sich zieht, verantworten. Gewisse Belastungen und Belastungsrisiken werden sich zwar nie völlig vermeiden lassen; sie müssen auch weiterhin in Kauf genommen und verantwortet werden. Es verbietet sich jedoch die Selbstüberforderung mit einem Übermaß an Verantwortung, das heißt die allzu rasche Bereitschaft Verantwortung für Wirkungen zu übernehmen, die die Erde über Jahrtausende hin belasten können.

3.1.3 Wofür sind wir verantwortlich?

(31) Wem schuldet der Mensch Verantwortung? Vor welcher Instanz hat er sich zu rechtfertigen? Wo diese Frage ausgeblendet wird, versteht sich der Mensch als auf sich gestelltes Subjekt, das niemandem Rechenschaft schuldig ist und seine Interessen gegen die Mitmenschen, die Nachwelt und die Umwelt selbstsüchtig durchsetzen darf Nicht selten werden ökologische Schicksalsfragen (Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre) lediglich an der Zumutbarkeit der Folgen von Umweltbelastungen für den Verursacher gemessen und die Frage einer Verantwortung vor einer übergeordneten Instanz außer acht gelassen. Wo der Mensch jedoch allein auf seinen kurzfristigen Vorteil bedacht ist, handelt er unverantwortlich und deshalb unmenschlich.

(32) Wenn wir Christen davon sprechen, daß der Mensch nicht nur für Natur und Umwelt verantwortlich ist, sondern für die Schöpfung und vor dem Schöpfer, so treffen wir hier eine Glaubensaussage, die zwischen dem Schöpfer und seinen Geschöpfen unterscheidet. Der Mensch ist selbst Teil der Schöpfung, seine Verfügungsgewalt ist begrenzt, die Schöpfung ist ihm nicht zur beliebigen Verwertung, Ausbeutung und Ausnutzung überlassen. Er trägt vielmehr Verantwortung für die Mitgeschöpfe, für Tiere, Pflanzen und die leblose Natur in einem Leben, das er vor Gott führt.

3.2 Ethische Orientierung für ökologisches Handeln

(33) Beim Wahrnehmen der Verantwortung für Natur und Umwelt darf sich der Mensch nicht allein an seinen eigenen Interessen orientieren, auch nicht allein an dem, was er technisch machen kann. Er muß sich vielmehr darauf besinnen, was er als sittliches Subjekt tun darf und tun soll. Die heutigen ungeheuren Möglichkeiten, die Reichweite menschlichen Handelns und damit menschlicher Verantwortung ins Unfaßbare zu erweitern, legen dem Menschen neue Pflichten und neue Verantwortung auf. Welche grundlegenden ethischen Orientierungen lassen sich für eine ökologische Ethik gewinnen und benennen?

3.2.1 Ehrfurcht vor dem Leben

(34) Nicht allein menschliches, sondern auch tierisches und pflanzliches Leben sowie die unbelebte Natur verdienen Wertschätzung, Achtung und Schutz. Die Ehrfurcht vor dem Leben setzt voraus, daß Leben ein Wert ist und daß es darum eine sittliche Aufgabe ist, diesen Wert zu erhalten. Das Leben ist dem Menschen vorgegeben; es ist seine Aufgabe, dieses Leben zu achten und zu bewahren. Es obliegt seiner Verantwortung, Sorge für seine Umwelt zu tragen. Dies erfordert Rücksicht, Selbstbegrenzung und Selbstkontrolle. Der Maßstab "Ehrfurcht vor dem Leben" enthält ein Moment unbedingter Beanspruchung und Verpflichtung, ein Schaudern vor den Folgen des Gebrauchs der Macht, das den Menschen zurückhalten soll, diese Macht zur Selbstvernichtung zu mißbrauchen. Die Ehrfurcht vor der Bestimmung des Menschen und das Schaudern und Zurückschrecken vor dem, was aus dem Menschen und seiner Umwelt werden könnte und was uns als denkbare Möglichkeit der Zukunft vor Augen steht, enthüllt uns das Leben als etwas "Heiliges", das zu achten und vor Verletzungen zu schützen ist.

(35) Die Ehrfurcht vor dem Leben bewirkt auch eine Scheu vor dem rein nutzenden Gebrauch, eine Haltung der Beachtung und Schonung. So gesehen schließt sie eine "Ehrfurcht vor dem Gegebenen" mit ein, sie weckt Wertebewußtsein und Schadenseinsicht. Diese Ehrfurcht vermittelt auch Einsicht in gegebene Grenzen, Einsicht in die Endlichkeit und Vergänglichkeit, vor allen Dingen Einsicht in die Verletzlichkeit der Schöpfung und Mitkreatur. Ehrfurcht vor dem Leben bezieht sich nicht nur auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben, sondern im weiteren Sinn auf die "unbelebte" Natur mit ihren Lebenselementen (Wasser, Boden, Luft) und ihren funktionalen Kreisläufen als Lebensraum. Sie sind nicht als tote Gebrauchsgegenstände zu verstehen, sondern als Teil der Lebensbedingungen des Menschen und seiner Mitkreatur. Wir Menschen müssen uns, um mit Sokrates zu sprechen, auf die Kunst des Hirten verstehen, dem am Wohl der Schafe gelegen ist, dürfen sie also nicht bloß unter dem Blickwinkel des Metzgers betrachten.

3.2.2 Vorausschauende Gefahrenabschätzung

(36) Die Tugend der Klugheit im Sinne der klassischen „Besonnenheit" (lat. prudentia) gebrauchte die Menschheit, um die Folgen ihres Tuns abzuschätzen und in Konfliktfällen das geringere Übel zu wählen. Weil wir heute Folgen besser voraussehen können als frühere Generationen, ist unsere Verantwortung gewachsen. Unsere Klugheit muß weitsichtiger sein. Dies gilt besonders für langfristige und unumkehrbare Wirkungen. Weil die heute möglichen und erforderlichen Eingriffe aber tiefer in das Gefüge der Umwelt eingreifen, sind Neben- und Folgewirkungen weniger absehbar als zu früheren Zeiten. Unsere Klugheit muß deshalb auch vorsichtiger sein. Ein Schaudern vor den Folgen des Gebrauchs seiner Macht müßte den Menschen die Furcht lehren, in naiver Unvorsichtigkeit zerstörerische Folgen seines Handelns zu übersehen. Dies bedeutet nicht den Verzicht auf jegliches Risiko, wohl aber die Einschränkung und Verteilung möglicher Risiken. Im Zweifelsfall ist daher eher nach der Überlegung zu handeln, ein gewagtes Unternehmen könne mißlingen, als nach der gegenteiligen Überlegung, es werde schon alles gut gehen.

(37) Konkret bedeutet dies: Eingriffe in den Haushalt der Natur sind möglichst sparsam und begrenzt vorzunehmen, selbst wenn unmittelbare Nachteile nicht voraussehbar sind. Dieses Verhalten ist auch deswegen vernünftig, weil es der Natur möglichst viel Spielraum für selbstheilende Eigenkräfte läßt. Die Eigengesetzlichkeiten der Natur haben sich als flexibler und erfinderischer erwiesen als die Fremdsteuerung durch Mechanismen, die menschliche Erfindungskraft und Technik hervorgebracht haben.

3.2.3 Abwägungen von Schaden und Nutzen

(38) Kurzfristige ökonomische und technische Interessen und langfristige Interessen der Erhaltung von Natur und Umwelt sowie Belange des Überlebens der Menschheit können in Kollision geraten. In diesem Fall ist das langfristige Interesse gerade dann einer besonderen ethischen und gesellschaftlichen Unterstützung bedürftig, wenn kurzfristiger Nutzen langfristige Schäden verursacht. In solchen Konfliktlagen bewährt sich ethische Verantwortung. Eine Abwägung zwischen kurzfristigen und langfristigen Schäden, zwischen Schäden und Nutzen sowie Wertvorzugsüberlegungen (Prioritätensetzungen) sind möglich und notwendig. Fragen der Umkehrbarkeit und der Regenerierbarkeit von Naturgütern sind ebenso mit zu bedenken wie die Interessen der heutigen und der künftigen Generationen.

(39) Drei Vorzugsregeln lassen sich formulieren, die eine allgemeine Evidenz unabhängig vom christlichen Glauben beanspruchen:

  • Es ist sittlich verwerflich, die Umwelt so zu verändern, daß dadurch heute oder zukünftig lebende Menschen klar voraussehbar Schäden erleiden. Wenn freilich nur die Wahl zwischen zwei Übeln besteht, muß das geringere Übel dem größeren Übel vorgezogen werden. Schäden können nur dann in Kauf genommen werden, wenn dies das einzige Mittel ist, um von heute oder zukünftig lebenden Menschen noch größeren Schaden abzuwenden.
  • Die Umwelt darf zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden, solange Nachteile und Schäden für Mensch und Natur nicht größer sind als der Nutzen aus dem Gebrauch der Naturgüter und solange dabei der Fortbestand der Menschheit garantiert bleibt.
  • Die Umwelt ist mit aktiven und notfalls einschneidenden Maßnahmen zu erhalten und zu schützen, solange dadurch nicht gegenwärtig oder zukünftig lebenden Menschen schwerer Schaden zugefügt wird.

(40) Im konkreten Einzelfall wird ethisches Abwägen des Für und Wider durchaus strittig sein. Schwierigkeiten zeigten sich auch bei der Festlegung der Grenzen des Zumutbaren und bei der Frage, welche Rücksichten jeweils auf die Belastbarkeit der Umwelt zu nehmen sind. Entscheidend freilich ist, daß die Ansprüche derer, die sich nicht zu Wort melden können, weitsichtig und gerecht berücksichtigt werden.

4. Die christliche Botschaft von Schöpfung, Erlösung und Vollendung der Welt

(41) In unserer Gesellschaft wird seit Jahren in einem vielschichtigen Diskurs nach der ethischen Vernunft Im Umgang mit unseren naturalen Lebensgrundlagen gefragt. An diesem Diskurs beteiligen sich viele engagierte Christen, die aus ihrem spezifischen Verständnis von Welt von Welt und Geschichte heraus bestimmte Wegorientierungen und Grundhaltungen mitbringen. Es wird sich zeigen, daß der christliche Glaube eine vertiefte Sicht der Umwelt als Schöpfung erschließt und unserem Denken und Handeln einen neuen umfassenderen Sinnhorizont eröffnet. Dadurch werden wir befähigt, uns mit den Tendenzen der Gefährdung kritisch auseinanderzusetzen und positive Impulse zu ermutigen. Gewiß bilden sich auch sonst im Bewußtsein der Gesellschaft Elemente von ganzheitlicher Sinnerfahrung, entschlossener zeitkritischer Reflexion und vorwärts drängendem politischen Engagement heraus. Es wird jedoch deutlich, daß die christliche Botschaft von höchster Bedeutung nicht nur für eine vertiefte Motivation des Handelns, sondern auch für die Findung des richtigen Weges ist.

4.1 Kritische Anfragen an die herkömmliche Schöpfungslehre

(42) Dem Christentum wird heute verschiedentlich vorgeworfen, die ökologische Krise sei eine historische Folge des biblischen Schöpfungsglaubens, der die Welt entgöttlicht und dadurch dem schrankenlosen Zugriff des Menschen wehrlos ausgeliefert habe. Eine so pauschale Anklage ist weder historisch noch faktisch haltbar. Die gegenwärtige Umweltkrise hat vor allem mit Beginn der industriellen Revolution ihren Anfang genommen. Sie ist nicht eigentlich Folge des Christentums, sondern eines einseitigen wissenschaftlich-technischen Wirklichkeitsverständnisses und der damit verbundenen Verabsolutierung des Menschen. Ebenso wenig haltbar ist der gegenteilige, gleichfalls pauschale Vorwurf, das Christentum sei von jeher weltflüchtig eingestellt gewesen und habe deshalb in den letzten Jahrhunderten kein rechtes Verhältnis zum Fortschritt in Wissenschaft und Technik gefunden. Wenn auch die Kirchen beiden Tendenzen nicht immer entschieden genug widerstanden haben, sind sie ihnen doch nicht durchgängig erlegen.

(43) Die Kirche hat den Glauben an Gott, den Schöpfer, den ewigen Vater Jesu Christi, der die Welt uns Menschen als Lehen zur Erhaltung und Gestaltung gab, stets bekannt und im Gottesdienst gefeiert. Gleichwohl gehen die genannten Anschuldigungen an den Kirchen nicht vorbei. Denn die Krise des modernen Naturverständnisses und des Umgangs mit der Natur hat in bestimmten Interpretationen der christlichen Schöpfungslehre ihren Ausdruck gefunden. Wir Christen haben uns vielfach dem Zeitbewußtsein und dessen Abwertung der natürlichen Umwelt zu unkritisch angepaßt und darüber die Lehre von der Schöpfung faktisch verkürzt. Theologie und Predigt hatten diese Lehre fast ausschließlich auf das Verhältnis Gottes zum Menschen eingeengt, sie wurde mit den Einsichten der neuzeitlichen Naturwissenschaft erst spät ins Gespräch gebracht. Wie konnte es dazu kommen? Wir stellen diese Frage nicht anklagend, sondern um zu verstehen und Versäumtes nachzuholen.

(44) Auf die Ablösung des antiken und mittelalterlichen Denkens durch eine neuzeitliche Philosophie und neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse reagierten die Kirchen zunächst in der Weise, daß sie sich mit dem Aufweis der Vereinbarkeit der biblischen Schöpfungslehre mit dem naturwissenschaftlichen Weltbild begnügten und vor vermessenen Eingriffen in die Natürlichkeit des Menschen durch Medizin und Psychologie warnten. So trugen sie durch Wort und Tat dazu bei, daß in der industriellen Revolution erkannt wurde, wie notwendig die Wahrung von Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit war. Über diesen Aufgaben kam jedoch das Bemühen zu kurz, sich zum Anwalt der Natur und ihres Eigenwertes zu machen.

(45) Aus dieser Entwicklung heraus wird verständlich, daß die christliche Theologie die drohenden Gefahren für die Umwelt nicht rechtzeitig erkannte und in Verlegenheit geriet, als die Bedrohung der Umwelt plötzlich mit Macht ins allgemeine Bewußtsein trat. Inzwischen hat aber die Theologie die Herausforderung angenommen, durch die Wiederentdeckung und Vertiefung der biblischen Schöpfungslehre ihren Beitrag zu den Gegenwartsproblemen zu leisten. Bisher unbeachtete Schätze der Überlieferung wurden in biblischer und systematischer Theologie zu Tage gefördert.

4.2 Das Verhältnis des Menschen zur Natur im Licht der Bibel

(46) Aufgeschreckt durch das offenkundig gewordene Ausmaß der Zerstörung unserer Umwelt und angestoßen durch die moderne Schriftauslegung, befragen wir die Bibel des Alten und Neuen Testaments nach dem gottgewollten Verhältnis des Menschen zu seinen Mitgeschöpfen. Dabei interessiert nicht allein die ursprüngliche Absicht des Schöpfers, sondern auch das Zerwürfnis dieses Verhältnisses durch die Sünde des Menschen wie schließlich seine Heiligung durch die Erlösung in Jesus Christus.

4.2.1 Der Herrschaftsauftrag des Menschen

(47) Wir Menschen sind vom Schöpfer berufen, als seine Beauftragten der Welt in Ehrfurcht vor dem Geschaffenen zu begegnen, sie zu gestalten, zu nutzen und ihrer Erhaltung zu dienen. In dieser Bestimmung zeigt sich die Würde des Menschen und zugleich seine Begrenzung.
In der jüngeren der beiden Schöpfungsgeschichten der Bibel (Genesis 1) fragt der Verfasser angesichts der gegenwärtig gestörten Beziehung zwischen Gott und Welt zurück nach der ursprünglichen Absicht Gottes mit seiner Schöpfung. Die Schöpfungsgeschichte unterstreicht: "Gott sah alles, was er gemacht hatte: Es war sehr gut." Dieses abschließende Urteil betrifft die einzelnen Werke in ihrem Zusammenhang, aber auch ihre Zuordnung zueinander und ihre Hinordnung auf den Schöpfer. Die Geschöpfe sind für sich selbst und füreinander ein Geschenk, das mit Dankbarkeit und zum Lobe des Schöpfers angenommen sein will.

(48) Innerhalb der Schöpfungsordnung kommt dem Menschen in Unterscheidung von den Mitgeschöpfen eine Sonderstellung zu. "Macht euch die Erde untertan und herrscht über alle Tiere!", so läßt sich der göttliche Weltauftrag in knapper Form wiedergeben. Die beiden Schlüsselworte "untertan machen/unterwerfen" und "herrschen" müssen weit behutsamer gedeutet werden, als dies vielfach geschah. Sie dürfen nicht im Sinne von "Unterdrückung" und "Ausbeutung" verstanden werden.

(49) In der Zeit der Entstehung dieser Texte herrschte ein Naturverständnis vor, das in numinoser Scheu bestimmte Gebiete der Umwelt tabuisierte und von Furcht vor der übermächtigen Natur bestimmt war. Damals konnte man sich nicht vorstellen, daß der Mensch jemals so stark werden würde, daß er die Erde aufbrauchen könnte. Den biblischen Autoren ging es vielmehr darum, die Befreiung des Menschen aus der Obermacht der Natur zu fördern. Heute hat sich die Problematik genau umgekehrt: Die Natur ist in hohem Maße vom Menschen bedroht.

(50) "Untertan machen" (Genesis 1,28) bedeutet, die Erde (den Boden) mit ihrem Wildwuchs "botmäßig, gefügig machen". Dies geschieht etwa, wie der Gebrauch des Wortes im Alten Testament zeigt, in der Landnahme Israels in Kanaan (Numeri 32,29; Josua 18,1). Der Boden wird in ein Abhängigkeitsverhältnis gesetzt, vergleichbar dem Verhältnis eines Herrn zu seinem untergeordneten Knecht, der Gehorsam schuldet, zugleich aber auch nicht ausgebeutet und ohne fürsorgenden Schutz gelassen werden darf. Dem Menschen wird also von Gott in dem Herrschaftsauftrag aufgetragen, durch seine Arbeit das Angesicht der Erde zu schonen, zu gestalten, sie zu verändern, sie bewohnbar und fruchtbar zu machen.

(51) Das Herrschen des Menschen über die Tierwelt hebt sich von der Unterwerfung des Bodens nach biblischem Sprachgebrauch deutlich ab. Es erinnert an das Walten eines Hirten gegenüber seiner Herde (Ezechiel 34,4; Psalm 49,15). Gott legt dem Menschen das Leiten und Hegen der Tiergattungen auf (Genesis 1,26.28). Der Mensch soll Übergriffen einer Tierart auf die andere wehren, um auch auf diese Weise die Tiere vor ihren Feinden zu schützen. Wie wenig aber die Tiere menschlicher Willkür freigegeben werden, sieht man auch daran, daß der erste Schöpfungsbericht Mensch und Tier nur vegetarische Nahrung zuweist. Auch die Nahrungszuweisung für die Tiere wird in den Segen, der über den Menschen ergeht, eingeschlossen (Genesis 1,29f), seiner Fürsorge unterstellt. Der Herrschaftsauftrag des Menschen und seine sachgemäße Ausübung stehen und fallen mit der Gottesebenbildlichkeit. Sie gilt dem Menschen innerhalb und außerhalb des Gottesvolkes; sie ist unabhängig von Geschlechtzugehörigkeit, Rassen und Klassen. Nur wenn und solange der Mensch in seiner einzigartigen, unmittelbaren Gottesbeziehung lebt - genau dies ist mit Gottesebenbildlichkeit gemeint - und wenn er nach der Weise Gottes, als Beauftragter Gottes seine Herrschaft ausübt, entspricht diese dem Willen Gottes.

(52) Der zweite, ältere Schöpfungsbericht (Genesis 2) bekräftigt auf seine Weise den Doppelbezug des Menschen zum Boden einerseits, zu den Tieren andererseits. Die Erdhaftigkeit des menschlichen Daseins wird hier besonders betont. Der Mensch (hebr. Adam) ist eng mit dem Boden (hebr. Adama) verbunden. Von ihm genommen und zu ihm zurückkehrend, erhält er sein Leben durch dessen Kräfte (Genesis 2,73,17f). Die menschliche Hauptaufgabe besteht darin) den Boden zu bearbeiten (Genesis 2,6; 3,23), was hebräisch so ausgedrückt wird, daß Adam der Adama zu "dienen" hat. Adam benennt in göttlichem Auftrag die Tiere und ordnet sie damit seinem Lebenskreis ein. So erkennt die Schöpfungsgeschichte das Tier als beseeltes Lebewesen an (Genesis 2,17-19).

4.2.2 Das Verderben der Erde durch die menschliche Sünde

(53) Seiner Bestimmung zur schöpfungsgemäßen Welterhaltung und Weltgestaltung weicht der Mensch nach der Bibel von Anfang an aus und veräußert dadurch nicht nur sein eigenes Dasein, sondern die Erde überhaupt.
Die Erzählung von der Sünde des Menschen (Genesis 3) läßt keinen Zweifel daran, daß der Mensch zwar um seine Bestimmung weiß, ihr aber in selbstzerstörerischer Eigensucht zuwiderhandelt und dadurch seine ganze Lebenswelt in Mitleidenschaft zieht. Die Erzählung will den unbegreiflichen Widerstreit zwischen Gottes guter Ausstattung der Schöpfung und der Erfahrung des gestörten Daseins aufzeigen. Bemerkenswert ist, daß sich die Urverfehlung des Menschen Gott gegenüber auch auf die Schöpfung auswirkt. Unabhängig von Gott will der Mensch aus eigener Machtvollkommenheit sein Leben bestimmen und selbst festlegen, was seinem Dasein förderlich oder schädlich ist. Die Folgen der verkehrten Selbstorientierung (Genesis 3,7-24, Römer 1,18-32; 7,14-24) belegen, wie alle geschöpflichen Beziehungen - zwischen Mann und Frau, Mensch und Tier, Mensch und Erde, Mensch und Arbeit - vom Fluch dieser Tat betroffen werden. Tödliche Kräfte werden freigesetzt (Genesis 4,8-16).
Die ursprüngliche Bestimmung der Kreatur ist vom Menschen zwar verwirkt, Gott hält jedoch seine Segensabsicht und damit die Bestimmung des Menschen weiterhin aufrecht (Genesis 12,13f).

(54) Eindringlich symbolisiert auch die Sintflutgeschichte die Abirrung vom göttlichen Auftrag. Sie beginnt mit der Feststellung, daß alles Fleisch (Mensch wie Tier) durch zunehmende Gewalttätigkeit die Erde insgesamt verdorben und sie mit Gewalt und Unheil erfüllt hat; nun kommt das Verderben über sie (Genesis 6,11ff). Drastisch heißt es danach von der Selbstherrlichkeit des Menschen gegenüber dem Tier: Furcht und Schrecken vor euch sei über allen Tieren der Erde ... Alles, was sich regt und lebt, sei eure Speise" (Genesis 9,20). Das Verhältnis zwischen Mensch und Tier ist auch von Fremdbestimmung und Angst bestimmt.
Zugleich aber wird die Bundestreue Gottes erneut zugesagt (Genesis 8,21-9,7) und das dem Menschen entfremdete Tier einbezogen in den Gottesbund (Genesis 9,8f).

(55) Der verdiente Fluch über die ganze Kreatur und Gottes dennoch anhaltende Treue werden auch im Neuen Testament vorausgesetzt, wie am deutlichsten der Römerbrief (Römer 8,19-22) belegt: Denn die ganze Schöpfung wartet sehnsüchtig auf das Offenbarwerden der Söhne Gottes. Die Schöpfung ist der Vergänglichkeit unterworfen, nicht aus eigenem Willen, sondern durch den, der sie unterworfen hat; aber zugleich gab er ihr Hoffnung: Auch die Schöpfung soll von der Sklaverei und Verlorenheit befreit werden zur Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes. Denn wir wissen, daß die gesamte Schöpfung bis zum heutigen Tag seufzt und in Geburtswehen liegt."

4.2.3 Der Mensch und seine Mitgeschöpfe

(56) Die von 1 Gott gewollte Erhaltungsordnung nach der Sintflut schränkt das hinfort zugestandene Nutzen, Ausbeuten und Töten tierischer Wesen durch den Menschen mit einem gewichtigen rituellen Vorbehalt ein: "Allein esset das Fleisch nicht mit seinem Blut, in dem sein Leben ist!" (Genesis 9,4). Dem alttestamentlichen Menschen gilt das Bluttabu als das Zeichen eines letzten Respekts vor der Verfügungsgewalt Gottes über die Tiere. Grundsätzlich ist dadurch das Tier mehr als eine Sache. Dem Tier eignet durch das von Gott gegebene Leben ein Eigenwert vor Gott, den der Mensch zu respektieren hat.

(57) Der eigene Rang tierischen Daseins macht erst begreiflich, daß im alttestamentlichen Sühneritual u. U. tierisches Leben stellvertretend für das menschliche vor Gott in den Tod geschickt werden kann (Levitikus 17,11). Hieran wird zugleich erkennbar, daß es eine Rangordnung des Lebens gibt, die das menschliche Dasein über jedes tierische stellt.

(58) Daraus ergibt sich selbstverständlich, daß das Verhältnis des Menschen zum Tier ethisch zu bestimmen ist: "Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber das Herz der Gottlosen ist grausam" (Sprichwörter 12,10). Das alttestamentliche Gesetz stellt deshalb auch das Verhältnis zu Tieren und Pflanzen unter gewisse göttliche Sanktionen (Levitikus 19,19.23; Deuteronomium 22,6f u.ö.). Tierquälerei ist für die biblischen Autoren ein religiöses Vergehen. Zwischen dem Eigentümer und seinem Tier waltet eine Art Gemeinschaftsbezug. Das Tier ist mehr als nur ein Objekt zur Verwertung seines Fleisches, sein Wert geht über die bloße Nützlichkeit seiner Leistung hinaus.
Die christliche Ethik wird sich nicht auf menschliches Leben allein beziehen können, sondern muß tierisches und pflanzliches Leben, ja auch die leblose Natur mit einbeziehen.

4.2.4 Sinn und Bestimmung der unbelebten Schöpfung

(59) Die Welt ist in Gottes Augen nicht nur deshalb "sehr gut" (Genesis 1,31), weil sie dem Menschen Nahrung und Behausung gibt. Sie soll ihm überdies den überwältigenden Eindruck einer Schönheit vermitteln, welche die Herrlichkeit Gottes und das geheimnisvolle Wirken seines Geistes widerspiegelt.
Nach dem ersten Schöpfungsbericht dienen Sonne, Mond und Sterne dazu, den Zeitablauf der Schöpfung Gottes zu regeln. Nicht nur die Himmel rühmen die Herrlichkeit Gottes (Psalm 19), sondern auch Bäche und Flur, wilde und zahme Tiere leiten den Betrachter zu dem Bekenntnis: "Herr, wie zahlreich sind deine Werke! Mit Weisheit hast du sie alle gemacht, die Erde ist voll von deinen Geschöpfen" (Psalm 104, 24). Damit wird die Natur nicht als gleichrangige Offenbarungsquelle neben das Christusgeschehen gestellt, wohl aber eine Verbundenheit Gottes mit seiner Schöpfung vor Augen gestellt, die zu einem staunenden Umgang des Menschen mit der Natur führen und ihn auf ihren Schöpfer hin öffnen soll.

4.2.5 Die Hoffnung für alles Lebendige im Neuen Testament

(60) Die neutestamentliche Christusbotschaft greift die alttestamentlichen Aussagen über die Verbundenheit des Menschen mit allem Lebendigen auf und gibt ihnen vom Christusereignis her eine endzeitliche Zielsetzung. In den Zeichen und Wundern Jesu wird deutlich, zu welcher Herrlichkeit die Schöpfung berufen ist. Jesu Kreuz ist Erweis des Leidens in dieser Welt und schafft damit auch die Bereitschaft für die Christen, das Kreuz auf sich zu nehmen. Die Hoffnung der Auferstehung schafft eine Hoffnung für diese Welt; in sie ist die nichtmenschliche Kreatur mit einbezogen.

(61) Auf diese universelle Hoffnung verweisen auch apostolische Briefe. Die Erlösungstat Jesu Christi erstreckt sich nicht nur auf den Menschen, sondern auf alle Kreatur. Jesus Christus - so heißt es im Christushymnus des Kolosserbriefes (Kolosser 1,15-20; ähnl. Epheser 1,3-14) - ist das Ebenbild des unsichtbaren Gottes, der Erstgeborene der ganzen Schöpfung ... Alles im Himmel und auf Erden wollte er zu Christus führen, der Friede gestiftet hat am Kreuz durch sein Blut.» Durch Jesus Christus ist die Heilung der Schöpfung und ihre Rückführung zu Gott unwiderruflich in Gang gekommen. Dieser Prozeß nimmt zumal die Christen in die Pflicht. Das Ziel der Wege Gottes ist nicht nur die Erneuerung der Menschheit, sondern auch die Erneuerung der ganzen Schöpfung.

(62) Der Glaube an Gott den Schöpfer ist zugleich ein Glaube an Gott als den Erhalter und Lenker seiner Schöpfung. Viel zu oft ist das vergessen worden. Wenn die Menschen sich dieser Wahrheit entgegenstellen und durch ihr Verhalten die Erde zerstören, handeln sie dem Schöpfer und dem Sinn der Schöpfung zuwider. Gottes Verantwortung für sein Volk legt der Menschheit wiederum Verantwortung auf für das Leben der Schöpfung. Nur in dieser Fürsorge wird die Bestimmung der Gottebenbildlichkeit im Gegenüber zur Welt voll verwirklicht.

4.3 Grundlegende theologische Folgerungen

(63) Aus diesen theologischen Einsichten lassen sich nicht unmittelbar konkret anwendbare Folgerungen ableiten, z. B. für Wachstumsraten, für Sicherheitsprobleme der Kernenergie und für zulässige Quoten der Umweltbelastung. Es gilt, fundamentaler und grundsätzlicher anzusetzen. Auf Grund dieser Einsichten muß es zu einer Kehrtwendung, zu einem neuen Denken und Handeln und zu einer Horizonterweiterung kommen. Der Beitrag der Christen zur Bewältigung der ökologischen Probleme besteht vor allem darin, jenes neue Denken anzustoßen, das zu einem sensibleren Verhältnis der Menschheit zu Welt, Geschichte und Natur führt. Es kommt darauf an, die Natur so zu "regieren", daß sie nicht zerstört wird. Dafür müssen alte Fähigkeiten des schonenden Umgangs neu eingeübt werden. Die Wiederentdeckung der Welt als kreatürlich bewohnte und genutzte Schöpfung Gottes sowie als Mitkreatur steht uns eigentlich noch bevor.

4.3.1 Der Schöpfungsglaube: Ruf in die Verantwortung

(64) Das durch die Offenbarung erschlossene Verständnis der Schöpfung Gottes eröffnet uns zunächst den Blick für unsere Herkunft, für die radikale Verbundenheit des Menschen als Leibwesen mit der Kreatur. Die Neuentdeckung menschlicher Verantwortlichkeit für die Natur und die Erfahrung des zutiefst beunruhigten Gewissens angesichts der Verfehlungen an der Natur können nicht durch wohlmeinende Beteuerungen abgegolten werden. Vielmehr muß der Mensch für die verhängnisvollen Auswirkungen seines Handelns einstehen und seine Verantwortung in Zukunft voll und ganz auf sich nehmen.

(65) Der Mensch ist verpflichtet, seine unwandelbare Verwurzelung in der Natur anzunehmen und auszugestalten, statt durch herrschaftliches Gehabe seinen Lebensraum und damit sich selbst zu gefährden. Der Mensch ist gehalten, den Eigenwert seiner Mitgeschöpfe zu achten, nicht durch einen auf totale Nutzung gerichteten Fortschrittsglauben die Natur bloß vordergründig nach ihrem Gebrauchswert zu bemessen. Denn Dinge und Tiere haben ihren Sinn und ihren Wert gerade auch in ihrem bloßen Dasein, ihrer Schönheit und ihrem Reichtum in. Der Mensch ist schließlich gehalten, die Welt als Gleichnis Gottes zu verwalten und zu erhalten.

(66) Das Zeugnis der Schrift von der Schöpfung öffnet uns für die Gegenwart die Einsicht in die Vielfalt und den Zusammenhang all dessen, was ist. Dies verlangt dem Menschen das ständige Bemühen ab, im gläubigen Vertrauen auf die vom Schöpfer geschaffenen Gesetzmäßigkeiten, Sinngestalten und Zielkräfte der Eigengesetzlichkeit, seiner Umwelt unter unendlichen Mühen und unter Hinnahme bitterer Enttäuschungen allmählich auf die Spur zu kommen und sich dabei bewußt zu sein, daß die aus der Erfahrung gewonnenen Einsichten immer korrekturbedürftig bleiben.

(67) Aus solchem Bewußtsein gewinnt der Mensch im Wissen um die Endlichkeit und die Hinfälligkeit der Schöpfung die Verantwortungsfähigkeit für ihre Zukunft. Darin nimmt er teil an der göttlichen Lenkung der Welt, der Ausführung des göttlichen Weltplanes. Er ist ermächtigt und verpflichtet, in der von Gott geschenkten Kraft und Weisheit die in der Schöpfung angelegten Möglichkeiten sinnvoll im Laufe der Geschichte zu entfalten. Dies geschieht dann richtig, wenn der Mensch sich seiner selbst und seiner Umwelt als Geschenk des Schöpfers bewußt wird und sein Handeln von Lob und Dank zu Gott, von Anbetung, Bitte und Fürbitte begleitet wird.

4.3.2 Die Christusbotschaft: Eröffnung von Zukunft jenseits der Geschichte

(68) Die Botschaft von der Erlösung, welche Hoffnung auf ein Heil begründet, das die innerweltliche Zukunft übersteigt, kann nicht ohne Folgen sein für ein ökologisches Ethos, das darauf abhebt, auch Verantwortung gegenüber der innerweltlichen Zukunft wahrzunehmen. Der Glaube an Jesus Christus entläßt den Menschen nicht aus seiner Weltverantwortung, nimmt ihm die Probleme seiner technischen Welt nicht ab. Er stellt den Menschen vielmehr in seinen dankbaren und durch keinen Mißerfolg enttäuschbaren Dienst an der Welt. Denn diese Welt, die dem Menschen nicht nur als Gabe, sondern auch als Aufgabe gegeben ist, soll er bebauen und bewahren. Was der Mensch aus seiner Welt macht, ist wie die sogenannten „Haushaltergleichnisse" (z.B. Matthäus 25,14ff, Markus 12,1f) des Neuen Testaments zeigen, keineswegs belanglos auch für die neue Welt jenseits der Geschichte.

4.3.3 Der Mensch unterwegs: Mahnung zu realistischer Weltverantwortung

(69) Die biblischen Aussagen von der Selbstbehauptung des Menschen ohne Gott und gegen Gott, die letztlich nur in der Selbsthingabe Jesu Christi überwunden ist, mahnen uns zu geschichtlicher Nüchternheit (2. Korinther 4,7ff). Der Hinweis auf die Gebrochenheit der menschlichen Existenz läßt uns auch menschlichen Fortschritt in einem anderen Licht sehen. Die biblischen Geschichten von der Urverfehlung (Genesis 3-11) samt der eigenen Erfahrung des Scheiterns und der Verfehlung lehren uns die Ambivalenz wissenschaftlich-technischen Fortschritts erkennen.

(70) Im Blick auf ein verantwortliches Leben in der alten Schöpfung wie auch im Blick auf ihre jetzige und zukünftige Zugehörigkeit zur neuen Schöpfung sind alle Menschen auf das eine Ebenbild Gottes, Jesus Christus, verwiesen. Dem Leben des Christen ist dadurch eine Grundrichtung gegeben, die durch eine fortschreitende Erneuerung gekennzeichnet ist: Der alte Mensch ist abgelegt, der neue ist angezogen. Diese Christusbeziehung bewährt sich im gestaltenden und sich selbst begrenzenden Gehorsam der Steuerung von Natur und Kultur. Darin ist der Mensch Mandatar Gottes in der Schöpfung und darf auch im technischen Zeitalter wagen, es zu bleiben.

5. Forderungen für ein neues Denken und Handeln

(71) Aus den angesprochenen Erfahrungen und den grundsätzlichen Überlegungen über den Schöpfungs- und Erlösungsglauben gilt es, Konsequenzen für ein neues Denken und Handeln zu ziehen. Diese Überlegungen führen uns zu Vorschlägen, die zwar nicht grundsätzlich neu sind, die aber im Lichte der biblischen Botschaft neu verstanden werden. Sie sollten nicht als kurzschlüssige "Patentrezepte" mißverstanden werden. Die Vorschläge setzen darauf, daß die Notwendigkeit grundlegender Veränderungen allgemein anerkannt ist, wenngleich die Wege, die erforderlichen Opfer und das Ausmaß der Einschnitte umstritten sind. Es gilt, einen gesellschaftlichen Konsens zu finden, der Grundlage für Konsequenzen hinsichtlich der Lebensführung des einzelnen, der Wirtschaftsordnung und einer ökologisch orientierten Politik sein kann. Die Kirchen haben die wichtige Aufgabe, auf die Herausforderung und das Maß der Verantwortung hinzuweisen, Bewußtsein zu schärfen, Beurteilungsmaßstäbe zu benennen, die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zum konstruktiv-kritischen Dialog einzuladen und im eigenen Einflußbereich mit gutem Beispiel voranzugehen. Ihr Ruf zur Verantwortung für die Schöpfung konzentriert sich auf vier Hauptforderungen an menschliches Handeln, die auch sonst erhoben werden und neues Gewicht bekommen: auf die Forderung eines neuen Lebensstils, auf Möglichkeiten ökologisch verträglichen Wirtschaftens und Aspekte einer ökologisch orientierten Politik sowie ein neues Ernstnehmen der Lehre von der Schöpfung im Leben der Kirche.

5.1 Ein neuer Lebensstil

(72) Umweltverantwortung ist auch Sache des einzelnen und nicht allein Aufgabe der Gesellschaft, der Wirtschaft oder des Staates. Die Lebens- und Verbrauchsgewohnheiten, die Standards und Überzeugungen der vielen einzelnen müssen sich ändern, da sie sonst als "heimlicher Konsens" und Meinungsdruck der anonymen, schweigenden Mehrheit umweltpolitische Realitäten schaffen. Was die große Masse tut, wird nur zu oft auch für den einzelnen zum Maßstab und zugleich zu einer Möglichkeit, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen.
Ein grundlegendes Umdenken ist erforderlich. Der einzelne muß lernen, daß auch sein Verhalten Gewicht hat. Wenn er sich selbst viele unbedeutend scheinende Verschmutzungen der Umwelt großzügig gestattet, trägt er bei zu Gedankenlosigkeit, Umweltvandalismus und Zerstörungstoleranz.

(73) In einem Brief der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" an die Gemeinden in der Bundesrepublik und Westberlin von 1980 wird hervorgehoben, wie sehr die fortwährende Steigerung der Ansprüche auf materielle Güter mit einer Ziellosigkeit des Lebens verbunden ist. "Eine solche Einstellung hindert den Menschen ... an der vollen Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Verneinung von Grenzen im materiellen Bereich und der Entschluß, von allen durch die Wissenschaft erschlossenen Möglichkeiten ausnahmslos Gebrauch zu machen, lähmen die Fähigkeit des Menschen zu personaler Zuwendung. Ohne eine Wandlung des Verhaltens des einzelnen kommt es nicht zu einem umfassenden Lernvorgang in unserer Gesellschaft."

(74) Hieraus wird deutlich, daß ein neuer Lebensstil, der von einer bescheidenen und maßvollen, ja zum Verzicht bereiten Lebensweise gekennzeichnet ist, der bedrohten Umwelt hilft. Es geht nicht darum, anspruchsloser, sondern im Blick auf die Vielfalt und Reichhaltigkeit unserer gesamten Umwelt anspruchsvoller zu leben. Es geht nicht darum, durch "Konsumverzicht" die Kreisläufe der Wirtschaft zu lähmen, sondern durch kritisches Verbraucherverhalten neue Akzente zu setzen.

(75) Ein grundlegendes Umdenken muß umfassen:

  • das Erkennen ökologischer Systemzusammenhänge und das verantwortliche Leben und Handeln in dem Bewußtsein eben dieser Zusammenhänge;
  • den Verzicht auf Verhaltens- und Konsumgewohnheiten, die auf Kosten der natürlichen Umwelt gehen, Einüben neuer Verhaltensweisen;
  • eine Änderung der gebräuchlichen Entsorgungsgewohnheiten (z. B . Vermeidung unnötiger Abfälle, Abschaffung oder zumindest Reduzierung von Mischabfall zugunsten des aufwendigeren Sortierens von Abfällen in Glas, Papier, Kompost, Metall, Sondermüll u. a.);
  • die Bereitschaft, den Preis für umweltfreundlich produzierte und damit teurere Produkte zu bezahlen;
  • eine Hinwendung zu Mäßigkeit, Bescheidenheit, Lebensdisziplin, Naturnähe, Mitmenschlichkeit (Solidarität mit den armen Völkern der Dritten Welt);
  • die Aneignung neuer Fähigkeiten und den tätigen umweltbewußten Einfallsreichtum (z. B. die Tugend des Sichhelfens und Improvisierens mit umständlicheren, einfacheren, aber umweltnäheren Mitteln);
  • das verantwortliche Engagement des mündigen Staatsbürgers, das den demokratischen Widerspruch gegen Schädigung und Belastung der Umwelt vor Ort und im weiteren Kontext einschließt und den politischen Willensbildungsprozeß durch umweltpolitisches Engagement mit beeinflußt.

(76) Es ist anzuerkennen, daß die Bereitschaft des privaten Verbrauchers, umweltbewußter zu leben, gewachsen ist. In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren hat sich in der Bevölkerung ein Umdenken angebahnt. Das gewachsene Umweltbewußtsein ist freilich nicht frei von Widersprüchen: Vielen Menschen ist nur unzureichend bewußt, wie sehr ihre progressive ökologiepolitische Meinung und ihr persönlicher Lebensstil auseinanderklaffen. Umweltverantwortung beginnt in der Familie, im eigenen Haushalt, in Nachbarschaft und Wohnumfeld.

(77) Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung bedeutet also Disziplin und Einschränkung. Es führt zu schöpferischen Aktivitäten, beispielsweise zu sozialem und politischem Engagement, das sich freilich von sektiererischen und skurrilen Auswüchsen freihalten sollte.

(78) Zugleich ergeben sich Aufgaben, die nicht vom einzelnen wahrzunehmen sind, wohl aber auf den einzelnen abzielen: Bildungsbemühungen des Staates, der Kirchen und der gesellschaftlichen Gruppen müssen Zusammenhänge deutlich machen, Lebensmöglichkeiten und Fertigkeiten vermitteln und Beratungsarbeit leisten. Hieraus wird deutlich, daß die Förderung eines neuen Lebensstils nicht bloß eine individuelle, private Frage ist, sondern Anstrengungen der Gesamtgesellschaft voraussetzt. Zugleich muß auch ein „negativer Bildungsprozeß" zum Stillstand gebracht werden, der mit problematischen Leitbildern der Anspruchsmentalität und Selbstdurchsetzung das Verhalten des Individuums in hohem Maße prägt. Es gilt, Möglichkeiten einer Umweltpädagogik zu fördern und gelungene Bildungsbemühungen zu stärken, die von ökologisch engagierten kleinen Gemeinschaften ausgehen. Die Bildungsbemühungen müssen eine fundierte und offene Information der Bevölkerung einschließen und auf eine problembewußte Umweltverantwortung abzielen, sollten also nicht Teil einer fragwürdigen politischen Indoktrination sein.

5.2 Ökologisch verträgliches Wirtschaften

(79) Kein Lebensbereich wirkt sich so tiefgreifend und umfassend auf Natur und Umwelt aus wie die Wirtschaft. Eine große Zahl von Gesetzen und Verordnungen der vergangenen Jahre zielte deshalb darauf, die Belastungen für Luft, Wasser und Boden aus diesem Bereich zu reduzieren. Mit erstaunlicher Anpassungsfähigkeit haben sich die Volkswirtschaften in den westlichen Industrieländern auf solche Einschränkungen eingestellt. Die erschreckende Schadensentwicklung zeigt jedoch, daß alles das bei weitem noch nicht genug ist. Weitere gewichtige Anstrengungen der Wirtschaft sind zur Erhaltung der Natur und Umwelt und zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen erforderlich.

(80) Trotz des anerkennenswerten Beitrages der Wirtschaft ist ein grundlegendes Nachdenken unausweichlich, das beim Verständnis unserer Wirtschaftsordnung ansetzt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist aus grundsätzlichen Überlegungen die Notwendigkeit einer "Sozialen Marktwirtschaft" erkannt worden. Dieses Konzept muß jetzt um die ökologische Komponente erweitert werden.

(81) Es geht dabei um eine Wirtschaftsordnung, in der freier Wettbewerb durch Anreize und Auflagen Impulse zugunsten ökologischer Ziele enthält und der ein ökologiepolitischer Rahmen gesetzt ist, der den Wirtschaftsprozeß gegenüber der Umwelt in eindeutige Schranken verweist. Eine solche Wirtschaftsordnung setzt auf Einsicht, freiwillige Beschränkung und umweltbewußtes Verhalten der Unternehmen, schließt aber auch Auflagen und Sanktionen bei umweltschädigendem Verhalten nicht aus. Die Minderung der Umweltbelastung, der sparsame Verbrauch von Rohstoffen und Energie, die Wiederverwendung gebrauchter Waren und Abfälle sowie das Vorantreiben des technischen Fortschritts im Bereich umweltfreundlicher Technologie werden auf diese Weise "ökonomisch interessant", das heißt, in diesem, Bereich wird das Erwirtschaften von Gewinnen ermöglicht. Die Knappheit der Umweltgüter Wasser, Boden und Luft muß durch den Einsatz geeigneter Instrumente soweit irgend möglich preis-, kosten- bzw. gewinnwirksam werden. So werden die dynamischen Kräfte des Wirtschaftssystems genutzt und in Richtung auf die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt gelenkt. Der Gedanke einer "ökologisch verpflichteten sozialen Marktwirtschaft" setzt also auf die Anpassungsfähigkeit des wirtschaftlichen Systems sowie auf die unternehmerische Einsicht und das Interesse, bei gegebenen Anreizen Aufgaben aufzugreifen, die der Natur und dem Gemeinwohl dienen. Diese Konzeption berücksichtigt auch den Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft am Weltmarkt.

(82) Nur eine Änderung der wirtschaftspolitischen Ziele und entsprechende politische Entscheidungen führen zu Änderungen der Strukturen und Rahmenbedingungen und ändern somit auch das Handeln. Deshalb kommt der Formulierung dieser Ziele eine entscheidende Bedeutung zu. Der traditionelle Zielkatalog der Wirtschaft, "Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, angemessenes Wirtschaftswachstum und gerechte Einkommensverteilung", muß um das Ziel "Erhaltung der natürlichen Umwelt" erweitert werden. Damit wird unterstrichen, daß die Marktwirtschaft nur auf der Grundlage einer intakten Umwelt funktionieren kann und deshalb die ökologische Aufgabe durchaus ein genuines Ziel wirtschaftlicher Bemühungen sein muß. Dabei ist auszuschließen, daß der Wirtschaft zunächst falsche Anreize gesetzt werden, die zu Umweltschäden führen, deren Beseitigung wiederum Gewinne bringen. Es geht vielmehr darum, den Gedanken einer umfassenden Umweltverantwortung in ökonomische Zusammenhänge zu übersetzen und umweltpolitische Ziele in den gleichen Rang wirtschaftspolitischer Ziele zu setzen.

(83) Die Verpflichtung auf den Schutz der Umwelt stellt keine kosmetische Korrektur der bestehenden Wirtschaftsordnung dar, sondern einen grundlegenden Einschnitt. Eine ökologisch verpflichtete soziale Marktwirtschaft kommt ohne Gebote und Verbote, Abgaben, Kontrollen und Sanktionen nicht aus, wenn der Wirtschaftsprozeß umweltgerecht verlaufen soll. Wer gegen solche Normen verstößt, muß mit empfindlichen (und dadurch abschreckenden) Strafen zu rechnen haben. Soweit wie möglich muß das Verursacherprinzip gelten: Wer die Umwelt belastet, hat die Folgen zu tragen. Über Steuern und Auflagen läßt sich prinzipiell eine optimale Schonung der Umwelt erreichen. Je höher die Kosten bzw. Preise von umweltbelastenden Produktionsprozessen und Gütern sind, je vorteilhafter Produktion und Konsum umweltschonender Güter, desto stärker wird der Appell an die individuelle Verantwortung durch wirtschaftliche Erwägungen von Produzenten und Verbrauchern unterstützt.

(84) Hinzukommen muß jedoch auch eine Politik der gezielten Förderung von "sanften und alternativen Technologien", langlebiger und energiesparender Produktionsverfahren, umweltfreundlicher Techniken, landschaftsschonender Entwicklungspolitik u. a. in. Besonders zu fördern sind Arbeitsplätze aus Mitteln der öffentlichen Hand im Umweltbereich und in umweltrelevanten Bereichen. Dies gilt umso mehr, als Auszubildende und Studenten gerade in Berufe dieser Art drängen, wegen des verbreiteten Stellenmangels jedoch große Schwierigkeiten haben, am Arbeitsmarkt unterzukommen. Hierbei geht es nicht um ein "Aufblähen der Umweltbürokratie", sondern um einen Beitrag zur Arbeitsmarktpolitik durch die Förderung praktischer und planerischer Tätigkeiten.

(85) Eine ökologisch orientierte Wirtschaft sollte auch selbstorganisierte wirtschaftliche Projekte sowie Konzept und Versuche „alternativen Wirtschaftens" einschließen, die kleine und überschaubare Betriebsformen und Umweltfreundlichkeit besonders betonen. Von ihnen gehen wichtige innovative Impulse aus, auf die unsere Gesellschaft nicht verzichten sollte. Die Arbeitslosigkeits-Studie der EKD (1982) betont: "Die Freiräume einer sozialen Marktwirtschaft können für die Erprobung derartiger neuer Arbeits- und Betriebsformen von denen, die dieses Wagnis auf sich nehmen, durchaus genutzt werden!'

(86) Abzulehnen sind hingegen Forderungen, die auf ein alternatives Wirtschaftssystem setzen, das die Gefahr in sich trägt, die marktwirtschaftlichen Mechanismen gänzlich außer Kraft zu setzen und auf ausschließlich kleinteilige Wirtschaftsformen abheben oder auf eine bürokratische Lenkung der Wirtschaftsvorgänge im Interesse ökologischer Ziele. Dabei wird übersehen, daß auch zentrale Planwirtschaften bisher kaum Lösungen für die Umweltpolitik geboten haben. Von einem solchen Weg, der letztlich Zielkonflikten unserer Wirtschaft ausweicht und sich primär für einzelne ökologische Ziele entscheidet, sind ernste soziale und politische Folgen und nur mäßige ökologische Erfolge zu erwarten.

5.3 Eine umfassende ökologische Orientierung der Politik

(87) Die Forderung einer umfassenden ökologisch orientierten Politik geht von den Mängeln und Mißerfolgen der bisherigen umweltpolitischen Maßnahmen aus, die sich als sektorale Einzelmaßnahmen und ad-hoc-Regelungen defensiv an Belastungen und Schäden orientieren, meist auf raschen Erfolg aus sind und vom Zwang zum Provisorium bestimmt sind. Hier ist ein grundlegendes Umdenken erforderlich: Zu den mittlerweile umfassenden Einsichten in Wirkungs- und Nebenwirkungszusammenhänge muß auch ein umfassendes ökologiepolitisches Handeln kommen. Auch die bereits genannten Forderungen nach einem neuen Lebensstil und ökologisch verträglichem Wirtschaften sind nur im Rahmen einer solchen umfassenden ökologischen Umorientierung zu verwirklichen.
Sicherlich waren die ad-hoc-Regelungen, das pragmatische Vorgehen des Staates und der Kommunen bei der raschen Schadensentwicklung der letzten Jahre in der unmittelbaren Entscheidungssituation unumgänglich. Weiterführende Ansätze und Forderungen stellten zumeist eine Überforderung der zum Handeln gezwungenen Politik dar, sie erschienen weder realisierbar noch praktikabel. Maximalforderungen trugen de facto eher zur Erschwerung als zur Erleichterung eines weiterführenden ökologiepolitischen Ansatzes bei. Anders als sonst in der Politik müßte Ökologiepolitik zuerst die Kunst des Notwendigen - und erst dann die Kunst des Möglichen sein.
Der hier vorgetragene Gedanke einer umfassenden Ökologiepolitik konzentriert sich auf Grundgedanken, vermeidet als Handlungsrezepte. Er beschränkt sich auf vier Aufgaben der Politik: Setzung von Rahmendaten, Förderung, Kompetenzregelung und Versorgungssicherung.

5.3.1 Die Aufgabe der Setzung von Rahmendaten

(88) Erforderlich ist ein Prozeß der Umorientierung in den einzelnen Politikbereichen, der eine konsequente Abkehr von der Einstellung bedeutet, die Natur nur als Nutzungs- und Ausbeutungsobjekt des Menschen zu betrachten. Es besteht deshalb die Aufgabe, Rahmendaten zu setzen, die sich an folgenden Zielen orientieren:

  • Die Anerkennung des Eigenwerts der Natur, die Zuerkennung eines eigenen Existenzrechts der Natur im Sinne der oben genannten Mitkreatürlichkeit, die Erhaltung der Artenvielfalt und des Reichtums der Natur;
  • die Begrenzung der Nutzungsansprüche des Menschen gegenüber der Natur und der verantwortliche Umgang mit der Begrenztheit der Nutzungsmöglichkeiten;
  • die gerechte Teilhabe aller Menschen in unterschiedlichen Schichten und Nationen an den Leistungen und Gütern der Natur.

5.3.2 Die Aufgabe der Förderung

(89) Förderungsmaßnahmen sind als gezielte Investitionen zur Erhaltung des Lebens in der von Gott erschaffenen Welt zu verstehen. Ungeachtet der raschen Schadenseskalation der letzten Jahre ist der Gedanke gezielter Förderung zu sehr in den Hintergrund getreten. Aufwendungen für den Natur- und Umweltschutz müssen stärker unter dem Gesichtspunkt der "gut angelegten Investition in der Natur" gesehen werden. Eine umfassendere Umweltpolitik wird sich deshalb deutlicher in Förderungsmaßnahmen niederschlagen.

(90) Notwendig ist in diesem Rahmen:

  • Die nachdrückliche Förderung einer möglichst angepaßteren und intelligenteren Technik (sanfte Technik im Gegensatz zur Technik der harten Eingriffe, Förderung sogenannter "alternativer Technologie"), die einsichtsvoll die Grenzen der Natur mit einbezieht;
  • die Förderung solcher alternativer Lebensformen, die einen sinnvollen Beitrag zum Ganzen des Gemeinwesens darstellen;
  • die Förderung von Berufen (Ausbildungsförderung) und Stellen (Schaffung von Arbeitsplätzen in öffentlichen Bereichen, die Umweltschutzaufgaben und landespflegerische Aufgaben umfassen), die der Aufgabe einer intensiveren Verwirklichung umweltpolitischer Ziele dienen sollen;
  • die Förderung aller wirtschaftswissenschaftlichen Bemühungen, geeignete marktwirtschaftliche Instrumente für eine "ökologisch verpflichtete soziale Marktwirtschaft" zu entwickeln.

5.3.3 Die Aufgabe der Kompetenzregelung

(91) Der rechten Regelung der Kompetenzen kommt eine besonders wichtige Aufgabe zu. Die derzeitige ressortspezifische Bewirtschaftung von Umweltbelangen sowie die selbstständigen Fachpolitiken mit ihren Problemlösungen durch Arbeitsteilung und Abgrenzung unterliegen Gesetzmäßigkeiten, die eine langfristige und umfassende Grundlagensicherung nicht gewährleisten können. Sie führen im Gegenteil unter eingeengten Nutzungsinteressen zu irreversiblen Schäden. Zu beachten sind deshalb folgende Gesichtspunkte:

  • Erforderlich ist, die Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse (zum Beispiel der Fachverwaltungen und deren Planungen) neu zu regeln und derzeitige Widersprüche und Alleingänge sowie Konkurrenzverhältnisse abzubauen und die Verwaltungstätigkeit zu koordinieren.
  • Auf internationaler Ebene (besonders in der EG) sind flexiblere Kompetenzen und Entscheidungsmechanismen zu schaffen.
  • Die Betrachtung von Systemzusammenhängen erfordert ressortübergreifende und koordinierende Aufgabenbereiche. Entsprechende Aktivitäten wie Raumordnung, Umweltschutz, Landschaftspflege und Naturschutz müßten in ihrer Wirksamkeit politisch gestärkt werden. Dies ist nicht ohne geeignete Instrumente möglich. Deshalb sind die Verfahren und Einsatzmöglichkeiten der Technologiefolgenabschätzung sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlicher und privater Maßnahmen erforderlich.
  • Eine ökologische Orientierung der Politik im Ganzen bedeutet auch eine stärkere ökologische Orientierung jeglicher Planung als Umsetzung von Politik und Verwaltungshandeln. In dieser Hinsicht müssen die Eigenart und Eigenständigkeit von Landschaften und Teilräumen bei der räumlichen Entwicklungspolitik stärker beachtet werden. Damit soll erreicht werden, daß die räumliche Entwicklung nicht überall die gleichen Standards und Ziele verfolgt und somit angesichts unterschiedlicher räumlicher Potentiale eine vernünftige Funktionsteilung zwischen unterschiedlichen Räumen gewährleistet.

5.3.4 Die Aufgabe sparsamer Haushalterschaft

(92) Wohl an keiner Stelle zeigt sich die Notwendigkeit weitreichender und weitschauender Planung bei gleichzeitiger Notwendigkeit zur Berücksichtigung umfassender Zusammenhänge so deutlich wie beim Versorgungssystem, insbesondere bei der Versorgung mit Trinkwasser und Energie. Es ist deutlich geworden, wie sehr die Sicherstellung von Energie nicht nur technische, wirtschaftliche und ökologische, sondern auch innenpolitische, sozialpolitische, sozialpsychologische und andere Fragen oder Zusammenhänge mit betreffen kann. Auch in diesem Sinne bedarf es einer umfassenden Ökologiepolitik.

(93) Erforderlich ist

  • eine rationellere Nutzung der begrenzten Naturgüter, das heißt: gründliche Ausnutzung, Wiederverwendung nach Gebrauch, Nutzung von Abwärme und bisher vergeudeter Energie, Einschränkung nicht unbedingt notwendiger Nutzung, auch für die gesamte Volkswirtschaft.
  • die gezielte Berücksichtigung der Nebenwirkungen und Folgen bei der Nutzung der Naturgüter.

5.4 Die Aufgabe der Kirchen und Gemeinden

(94) Entschiedener und umsichtiger als bisher müssen Christen und Kirchen ihren eigenen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen in unserem Land und unserer Welt leisten. Bürger, Wissenschaftler und Techniker, Unternehmer und Politiker erwarten zurecht, daß die Kirchen sie in ihren Anstrengungen um die Sicherung unserer Zukunft nicht allein lassen. Unter Berufung auf ihre Verantwortung für das individuelle, jenseitige Heil dürfen sie sich nicht aus ihrer Verantwortung für die Gestaltung dieser Welt heraushalten. Von ihrem Selbstverständnis her haben die Kirchen einen vierfachen Beitrag einzubringen: das Licht der Wahrheit, die Kraft zur sittlichen Entscheidung, den Dienst der Versöhnung zwischen den widerstreitenden Positionen sowie Interessen und die Hoffnung ...

(95) Der Glaube an Gott, den Schöpfer, Erlöser und Vollender der Welt prägt das Denken und Verhalten des Menschen tiefgreifend und nachhaltig. Gerade die harte Kritik an den Kirchen, sie hätten das Licht der Wahrheit von der Schöpfung sträflich unter den Scheffel gestellt oder sie hätten das Irrlicht der selbstherrlichen Ausbeutung der Welt in der Geschichte entzündet, bestätigt indirekt doch die Macht, die man der geistlich-geistigen Orientierung bzw. Desorientierung zuschreibt. Die entscheidende Antwort auf diese teilweise nicht ganz unberechtigte Kritik kann nur lauten: Die Kirchen müssen ihre Lehre vom Menschen als Ebenbild Gottes und von der Welt als Schöpfung Gottes klarer und verständlicher formulieren, ihr Gehör verschaffen und die sittliche Verantwortung, die der Glaube verlangt und freisetzt, auch über den Kreis der Gläubigen hinaus plausibel und einladend verkündigen. In Predigt und Unterricht, in Lied und Gebet sollte der erste Glaubensartikel dazu anleiten, der Natur staunend in Dank und Lob des Schöpfers gegenüberzutreten und so ein Naturverhalten einzuüben, das über zweckrationales Nützlichkeitsdenken grundsätzlich hinausgeht. Zumal in unserem Lande stehen den Kirchen hierfür Einrichtungen zur Verfügung, die es zu nutzen gilt: Gottesdienst und Predigt, Gemeindekatechese und Erwachsenenbildung, theologische Fakultäten und Akademien, Kirchentage und wissenschaftliche Kongresse. Nicht nur die öffentliche Breitenwirkung, auch der sachkundige Dialog mit Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik sind Ziele, wofür die Kirchen alle verfügbaren Kräfte mobilisieren müssen. Wir Christen sollten uns angesichts der heute anstehenden Überlebensfragen von Menschheit und Welt und der bitteren Erfahrungen aus der Zeit des Dritten Reiches daran erinnern, daß auch verlegenes Schweigen und unschlüssiges Handeln schuldig machen können.

(96) Im Licht der Wahrheit sittliche Verantwortung aufzudecken wäre freilich zu wenig. Die Kirchen haben darüber hinaus den Auftrag und die geschichtliche Erfahrung einzubringen, Kräfte freizusetzen zur Wahrnehmung solcher Verantwortung. Wenn nicht die Kirche, wer sonst hilft den Gutwilligen, vor den ungeheuren Aufgaben nicht resigniert zu kapitulieren? Der gute Wille braucht überdies geeignete Einübungsfelder und gangbare Wege, um das Land der Zukunft zu erschließen. So unscheinbar die Anfänge auch erscheinen mögen, Alltagstugenden in Gruppen, Gemeinden und Bewegungen einzuüben - die Langzeitwirkung kann beachtlich sein, wie die Geschichte des Christentums ermutigend beweist. Die kulturschaffende Kraft der Orden in Altertum und Mittelalter, Diakonie und Fürsorge der christlichen Gemeinden und die soziale Bewegung der letzten hundert Jahre, die Pionieraufgabe der Kirchen in Deutschland in der Entwicklungshilfe nach dem Zweiten Weltkrieg sind Hoffnung spendende Beispiele für die Kirchen, auch die heute bedrängende Herausforderung der Ökologieproblematik und der damit verknüpften Probleme des Bevölkerungswachstums und der Verelendung der Massen in der Dritten Welt in der Kraft christlichen Glaubens anzunehmen. Die Nähe der Gemeinden und Verbände zum primären Lebensraum des Großteils der Bevölkerung sind eine einmalige Chance der Kirchen in unserer immer noch christlich beeinflußten Gesellschaft. Daß aus dem Raum des ehedem christlichen Abendlandes auch Ideologien in alle Welt ausgegangen sind, welche die verheerenden Zerstörungen der Lebensbedingungen in unserem Jahrhundert entscheidend mit ausgelöst haben, ist ein Grund mehr, daß sich die Kirchen in Deutschland ihrer geschichtlichen Verantwortung für die Welt stellen.

(97) Beispielhaftes Verhalten der Kirchen und Gemeinden als Grundeigentümer, Bodenbewirtschafter, Bauherr und Anstellungsträger muß daher die Bildungs- und Erziehungsbemühungen der Kirchen stützen, wollen sie ihren Kredit nicht verspielen. Die Sympathie für die franziskanische Bewegung, die Beheimatung umweltbewußter Gruppen und Bürgerinitiativen im Raum der Kirchen, die Bestellung von Umweltbeauftragten sowie die Feier der Schöpfung im Gottesdienst dürfen nicht länger ein ruhiges Gewissen schaffen, den christlichen Beitrag abgegolten zu haben. Deshalb müssen kirchliche Mitarbeiter und Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu zählen z. B. auch die Einschränkung von Dienstreisen mit dem PKW zugunsten einer stärkeren Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel, der Verzicht auf chemische Unkrautvertilgungsmittel in Gärten und Anlagen, die Verstärkung von Energiesparmaßnahmen in kirchlichen Gebäuden, eine getrennte Müllsammlung, so daß eine Wiederverwertung von Abfällen ermöglicht wird.

(98) Schließlich können und müssen Kirchen und Gemeinden den Dienst der Vermittlung und Versöhnung zwischen den Fronten leisten. Als Verkündiger des Glaubens können sie zur Versachlichung und Vertiefung der Diskussion beitragen, weil sie die gewiß ernsten Sachprobleme um Rohstoffe und Energie, Umwelt und Bevölkerungswachstum nicht voreingenommen und konfrontativ nach Art der Ideologen behandeln, sie auch nicht skeptisch und resigniert auf sich beruhen lassen, sondern in den Sachfragen die Grundfrage aufdecken: Was soll nach dem Willen ihres Schöpfers aus dem Menschen selbst und aus der Erde selbst werden? Dem Auftrag des Glaubens verpflichtet, können die Kirchen zugleich weniger abhängig von der Gunst und Zustimmung ihrer Mitglieder oder einflußreicher Förderer als demokratische Parteien sein, die sich alle paar Jahre zur Wiederwahl stellen müssen, als Unternehmer- und Gewerkschaftsverbände, welche die Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zu vertreten haben. Von Kirchen wird deshalb erwartet, daß sie sich zum Anwalt der Schwächsten und Ärmsten machen: der vielen, die nicht in Interessenverbänden organisiert sind, der Völker der Dritten Welt, die der Kirche genauso nahe und wichtig sein müssen wie die Christen im eigenen Land, aber auch der bedrohten Schöpfung, der sie Stimme verleihen soll. Es steht den Kirchen nicht nur gut an, es ist sogar ihre von Gott gegebene Pflicht, diese Freiheit mit aller Kraft und Klugheit in die Waagschale zu werfen, um dem Recht aller Menschen und dem Eigenwert der übrigen Schöpfung im harten Ringen der Tagesfragen gebührend zum Sieg zu verhelfen. Für diese Rolle sind Kirchen und Gemeinden bislang nur unzureichend gerüstet. Die Aufgaben werden zwar mehr und mehr begriffen, aber nun müssen sie auch tatkräftig in Angriff genommen werden.

(99) Entscheidend aber ist, daß die Kirchen und Gemeinden Hoffnung vermitteln und deutlich machen, daß das Wahrnehmen von Verantwortung für die Schöpfung Gottes nicht gelähmt sein darf durch apokalyptische Ängste, vielmehr im Vertrauen auf Gottes Zusage schöpferische Kräfte des Menschen entdecken läßt und freisetzt. Im apostolischen Glaubensbekenntnis bekennt die Christenheit: Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde". Die gesamte Christenheit glaubt an den Schöpfer, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde", und also auch den Menschen mit der Erde als seiner Umwelt". Damit anerkennen Christen Gottes Anspruch auf die Welt und vertrauen auf die Zusage, daß der Schöpfer zugleich der Erhalter und Erlöser ist und bleibt. Wer diese Glaubensaussage mitspricht, unterscheidet Schöpfer und Schöpfung und läßt sie doch in Gottes Zuwendung beieinander bleiben. Die Schöpfung ist vergänglich und zerstörbar. Die Kräfte der Zerstörung und die Macht der Sünde gefährden und bedrohen sie. Wir Heutigen nehmen Gefährdung und Zerstörbarkeit von Natur und Mensch wahr, wenn wir nur bereit sind, die Welt unvoreingenommen zu betrachten. Aus solcher Sicht erwachsen ethische Aufgaben und Verpflichtungen. Um ihnen standhalten zu können, brauchen wir Gottes Hilfe. Deshalb bitten wir um die Erhaltung der Welt und hoffen auf die Erlösung aller Kreatur. Mit dem Psalmisten sprechen Christen: "Dem Herrn gehört die Erde und was sie erfüllt, der Erdkreis und seine Bewohner. Denn er hat ihn auf Meere gegründet, ihn über Strömen befestigt" (Psalm 24,1.2).

 

>> Tierschutz und Glaube (Zitate, Adressen, Texte für den Religionsunterricht)

>> Verlautbarung der kath. Bischöfe Deutschlands 1980: „Zukunft der Schöpfung – Zukunft der Menschheit“

>> Umwelt-Enzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus

>> Himmel für die Tiere? (Zitate aus „Laudato si“)

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